Autobahn als Gefahrenzone: Wie KI das Arbeiten unter Verkehr sicherer machen soll

15.06.2026


Asfinag und ÖAMTC kombinieren emotionale Bewusstseinsbildung mit neuer Technologie, um den „Arbeitsplatz Straße“ sicherer zu machen. Unter dem Slogan „Danke, dass du auf meine Mama/meinen Papa aufpasst“ starten die Organisationen eine gemeinsame Kampagne, bei der die Kinder der Mitarbeitenden als Botschafter auftreten. Hintergrund sind mehrere schwere Unglücke mit Autobahn-Personal: Im Jahr 2025 war Asfinag-Personal in sechs Unfälle auf Autobahnen involviert, einer davon endete tödlich. Parallel zu der Kampagne wird in Österreich ein KI-basiertes Warnsystem im Live-Betrieb getestet.

Die Dimension des Problems ist erheblich. Laut Daten von Statistik Austria und ÖAMTC kam es 2025 zu insgesamt 2.137 Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen und Schnellstraßen, 45 davon verliefen tödlich. Als häufigste Ursachen gelten Unachtsamkeit und Ablenkung. Eine IFES-Umfrage zeigt, wie verbreitet riskantes Verhalten ist: Ein Drittel der Befragten gibt an, während der Fahrt Handy-Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, die Hälfte bedient Navi oder Radio. Unter den unter 30-Jährigen räumen 60 Prozent ein, schon einmal während der Fahrt ein Video aufgenommen zu haben.

Das neue KI-System zielt darauf ab, die Arbeit von Straßenkolonnen unter fließendem Verkehr besser abzusichern. Auf Sicherungsfahrzeugen oder Warnleitanhängern montierte Kameras erfassen Fahrzeuge in rund 300 Metern Entfernung. Die Künstliche Intelligenz analysiert daraufhin den Fahrweg der herannahenden Fahrzeuge und löst bei Kollisionsgefahr Warnungen aus: Die Person am Steuer wird mit einem Hupsignal aufmerksam gemacht, während Straßenarbeiter ein kleines Gerät am Körper tragen, das im Gefahrenfall vibriert. Diese wenigen zusätzlichen Sekunden sollen reichen, um sich aus der Gefahrenzone zurückzuziehen.

Derzeit sind fünf Kameras im Einsatz, weitere 21 Kollisionswarner werden angeschafft. Der Testbetrieb läuft bis Jahresende, anschließend soll über eine flächendeckende Einführung entschieden werden. Auch der ÖAMTC erprobt die Technologie im praktischen Alltag: Elf Fahrzeuge des Clubs wurden mit dem System ausgerüstet, sie werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland getestet. Die Kombination aus KI-gestützter Früherkennung und einer breit angelegten Kampagne gegen Ablenkung am Steuer soll das Risiko für Verkehrspersonal senken – und zugleich Fahrerinnen und Fahrer stärker für die Konsequenzen ihres Verhaltens sensibilisieren.

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.