Bachem: Starkes Jahr 2025, vorsichtiger Ton beim Ausblick

14.03.2026


Bachem hat für das Geschäftsjahr 2025 robuste Zahlen vorgelegt und die durchschnittlichen Analystenschätzungen beim Umsatz wie beim Ergebnis übertroffen. Der Pharmazulieferer setzte 695,1 Millionen Franken um, ein Plus von 14,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; in Lokalwährungen lag das Wachstum sogar bei 19,2 Prozent. Im ersten Halbjahr war das Unternehmen in Lokalwährungen noch um 34 Prozent gewachsen. Unter dem Strich erzielte Bachem einen Reingewinn von 148,8 Millionen Franken und damit knapp 24 Prozent mehr als 2024. Damit lag das Unternehmen rund 30 Millionen Franken über der Konsensschätzung.

Auch auf operativer Ebene legte Bachem zu. Der EBITDA stieg um 21,8 Prozent auf 214,7 Millionen Franken, die Marge verbesserte sich um 1,8 Prozentpunkte auf 30,9 Prozent. Darin enthalten ist allerdings ein positiver Sondereffekt von 16,1 Millionen Franken aus der Standortentwicklung im Sisslerfeld sowie dem Verkauf eines Gebäudes in den USA. Bereinigt lag die EBITDA-Marge bei 28,6 Prozent und damit ungefähr auf Höhe der Markterwartungen. Aktionäre sollen an der Entwicklung teilhaben: Die Divende soll von 0,85 auf 0,90 Franken je Aktie erhöht werden.

Für Gesprächsstoff sorgt der Ausblick. Unter der neuen CEO Anne-Kathrin Stoller rückt Bachem von der bisher kommunizierten Marke eines Umsatzes von mindestens 1 Milliarde Franken ab, die 2026 erreicht werden sollte. Im aktuellen Communiqué wird dieses Mittelfristziel nicht mehr explizit erwähnt. Stattdessen stellt das Unternehmen für das laufende Jahr ein Umsatzwachstum von 35 bis 45 Prozent in Aussicht, was einer Spanne von 938 Millionen bis 1,008 Milliarden Franken entspricht. Schafft Bachem den oberen Rand, wäre die bisherige Zielmarke zwar erreicht – die weniger pointierte Formulierung dürfte aber einige Investoren veranlassen, ihre Erwartungen zu justieren.

Operativ richtet Bachem die Organisation auf weiteres Wachstum aus. 2025 investierte der Konzern 332,6 Millionen Franken über alle Standorte hinweg; im laufenden Jahr sollen die Investitionen auf über 400 Millionen Franken steigen. Hintergrund sind unter anderem mehrere Grossaufträge von Herstellern der stark nachgefragten Medikamenten zur Gewichtsreduktion. Gleichzeitig treibt Bachem den Ausbau neuer Kapazitäten voran: Die erste Bauetappe des Gebäudes K wurde Ende 2025 von der Aufsichtsbehörde Swissmedic inspiziert und freigegeben. Das Unternehmen, das Peptid-basierte Wirkstoffe für Indikationen wie Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit liefert und parallel ein Standbein im Bereich Oligonukleotide aufbaut, setzt damit klar auf steigende Nachfrage – auch wenn es bei der kommunikativen Zuspitzung seiner Umsatzziele zurückhaltender geworden ist.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.