Behörde droht mit Zwangsgeldern, weil 20-Prozentquote bei Smart Metern verfehlt wird

30.03.2026


Die Bundesnetzagentur verschärft den Kurs beim Ausbau intelligenter Stromzähler und hat 77 Verfahren gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht erreicht haben. Nach Angaben der Behörde in Bonn geht es um die 20-Prozentvorgabe für den Einbau sogenannter Smart Meter, die für den laufenden Rollout festgelegt wurde. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor Zwangsgelder verhängt werden.

Behördenpräsident Klaus Müller betont die zentrale Rolle der digitalen Messtechnik für die Modernisierung des Stromsystems. Viele Unternehmen erfüllten die gesetzlichen Ausbauziele bislang nicht, heißt es. In einem ersten Schritt richtet sich der Fokus der Aufsicht insbesondere auf jene Netzbetreiber, die mit dem Rollout noch gar nicht begonnen haben. Mit den eingeleiteten Verfahren will die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Ausbauziele über finanzielle Sanktionen durchsetzen.

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in kurzen Intervallen und übermitteln die Messdaten automatisiert an Netzbetreiber und Energielieferanten. Das soll Haushalten helfen, ihren Verbrauch besser zu verstehen und zeitlich zu verschieben, etwa in Stunden mit günstigeren Tarifen. Für Netzbetreiber liefern die Daten die Grundlage, Netze effizienter zu steuern und Engpässe zu vermeiden. Die Technologie gilt als ein Baustein der Digitalisierung des Stromsystems und als wichtiges Instrument für die Umsetzung der Energiewende.

Die angekündigten Zwangsgelder sollen sich nach Angaben der Behörde an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen orientieren und verhältnismäßig ausfallen. Vor allem kleinere und mittelgroße Netzbetreiber tun sich demnach schwer, die geforderte Quote zu erreichen. Mit den Verfahren erhöht die Bundesnetzagentur den Druck, den Rollout intelligenter Stromzähler zu beschleunigen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Secunet plant flexiblere Ausschüttungen zwischen 30 und 50 Prozent des Gewinns

30.03.2026


Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.

Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.

Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.

Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.