Berliner Staatsanwaltschaft im Generationswechsel – Chefetage bleibt gelassen

07.04.2026


Die Berliner Staatsanwaltschaft blickt dem demografischen Wandel mit bemerkenswerter Gelassenheit entgegen. Trotz einer absehbaren Pensionierungswelle in der Justiz rechnet die Leitende Oberstaatsanwältin Ingrid Jaeger nicht mit einem Mangel an Nachwuchskräften. Der Arbeitsmarkt habe sich in den vergangenen sechs Monaten spürbar verändert, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Immer mehr Juristinnen und Juristen zeigten Interesse am Staatsdienst – und damit auch an einer Laufbahn bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Jaeger führt die Entwicklung vor allem auf zwei Faktoren zurück: den Standortvorteil der Hauptstadt und eine veränderte Lage im Kanzleimarkt. Berlin sei mit seinen zahlreichen Bundesbehörden besonders attraktiv und ziehe viele Juristen mit Schwerpunkt auf Öffentliches Recht und Strafrecht an, erklärte sie. Bereits in ihrer früheren Funktion als Leiterin der Abteilung Plenar- und Ausschussdienst im Berliner Abgeordnetenhaus habe sie vor rund einem halben Jahr eine steigende Zahl an Bewerbungen registriert.

Parallel dazu scheinen Großkanzleien an Zugkraft verloren zu haben. Nach Jaegers subjektivem Eindruck stellen große Wirtschaftskanzleien derzeit deutlich weniger ein. Ob dahinter der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz in der juristischen Arbeit steht oder die insgesamt schwächere Wirtschaftslage, lässt sie offen. Klar sei aber, dass sich dadurch für den öffentlichen Dienst zusätzliche Rekrutierungschancen ergeben.

Die Berliner Justiz steht dennoch vor einem tiefgreifenden personellen Umbruch. Nach früheren Angaben des Deutschen Richterbundes könnten in Berlin und den fünf ostdeutschen Ländern bis 2033 bis zu 50 Prozent der Juristen in den Ruhestand gehen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist der Generationswechsel nach Angaben Jaegers bereits weit fortgeschritten; bis 2030 erreichen dort noch rund 70 Beschäftigte die reguläre Pensionsgrenze. Einen großen Teil der Welle habe die Behörde damit schon hinter sich, so Jaeger. Zugleich gibt es erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die über die Altersgrenze hinaus im Dienst bleiben wollen und bis zu zweieinhalb Jahre verlängern können – auch wenn digitale Umstellungen wie die E-Akte zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.

Rheinland-Pfalz: Über 50 Anträge, 30 aktive Cannabis-Clubs, strenge Prüfregime

07.04.2026


In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.

Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.

Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.

Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.