
Die Bundesbank hat für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von 8,6 Milliarden Euro ausgewiesen. Damit schreibt die deutsche Notenbank zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen. Der Verlust stellt den zweithöchsten Fehlbetrag in der Geschichte der Bundesbank dar. Im Vergleich zum Rekordminus von mehr als 19 Milliarden Euro im Jahr 2024 hat sich der Verlust jedoch mehr als halbiert. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel betonte bei der Bilanzvorlage in Frankfurt, dass sich die finanzielle Belastung der Notenbank abschwächt.
Infolge des erneuten Verlusts fällt eine Gewinnüberweisung der Bundesbank an den Bund zum sechsten Mal in Folge aus. Das Bundesfinanzministerium hatte jahrelang mit einer jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die letzte Gewinnüberweisung erfolgte im Jahr 2019, als der damalige Finanzminister Olaf Scholz 5,85 Milliarden Euro verbuchen konnte – die höchste Summe seit der Finanzkrise. Nagel hatte bereits vor einem Jahr gewarnt, dass Gewinnausschüttungen an den Bund auf längere Sicht nicht zu erwarten seien.
Die Milliardenverluste der Bundesbank sind eine direkte Folge der Geldpolitik im Euroraum. Hauptgrund ist, dass die Zinsausgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) für Gelder, die Geschäftsbanken bei ihr parken, deutlich höher sind als die Zinseinnahmen aus dem umfangreichen Bestand an Anleihen. Diese Anleihen wurden im Auftrag der EZB gekauft, als die Zinsen noch sehr niedrig waren. Die anschließenden Zinserhöhungen der EZB zur Inflationsbekämpfung ab 2022 führten zu dieser Schieflage. Der gesamte Bilanzverlust der Bundesbank, der sich aus dem Verlustvortrag und dem aktuellen Jahresfehlbetrag ergibt, beläuft sich nun auf 27,8 Milliarden Euro.
Bundesbank-Präsident Nagel zeigte sich dennoch zuversichtlich. "Wir haben zwar weiter finanzielle Belastungen zu tragen, sie lassen aber nach", sagte er. Aus heutiger Sicht dürfte sich diese positive Entwicklung fortsetzen. Allerdings werde die Bundesbank auch im laufenden Jahr 2026 erneut einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Künftige Jahresüberschüsse sollen genutzt werden, um den aufgelaufenen Bilanzverlust aus eigener Kraft abzubauen und die notwendige Risikovorsorge wieder aufzubauen. Nagel betonte, dass die Bundesbank trotz des Bilanzverlusts ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen könne und über eine solide Bilanz verfüge.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.