
Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.

Die Thüringer Landesregierung stellt sich auf einen deutlich kleineren öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren ein. Auslöser sind der demografische Wandel, steigende Pensionslasten und der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Langfristiges Ziel sei es, frei werdende Stellen nur noch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf nachzubesetzen, sagte Staatskanzleichef Stefan Gruhner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Realistisch sei dies jedoch wegen fehlender Fachkräfte häufig nicht möglich, was faktisch zu einem schrittweisen Stellenabbau führen werde.
Nach einer Prognose, auf die Gruhner verweist, könnte die Zahl der Bediensteten des Landes Thüringen bis zum Jahr 2035 um rund 14.500 zurückgehen. Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Personalgewinnung würde der Personalbestand im Landesdienst damit von derzeit etwa 47.500 auf rund 33.000 Stellen sinken. Dieser Prozess soll nicht durch klassische Kürzungsprogramme, sondern im Wesentlichen über natürliche Fluktuation und auslaufende Beschäftigungsverhältnisse abgebildet werden.
Parallel dazu will die Landesregierung mit einem Stellenpool und klaren Prioritätensetzungen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Der Pool soll es ermöglichen, Ressourcen flexibler zu steuern und Fachkräfte in besonders belastete Bereiche zu lenken. Gleichzeitig signalisiert die Regierung, dass nicht jede frei werdende Stelle eins zu eins ersetzt wird, sondern Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung stärker in den Vordergrund rücken.
Gruhner verbindet diesen Kurs ausdrücklich mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Wenn Thüringen weniger Einwohner habe, müsse auch der öffentliche Dienst kleiner werden, argumentiert er. Die Einführung von KI-Anwendungen in der Verwaltung gilt dabei als ein Instrument, um trotz sinkender Personalzahlen Leistungsfähigkeit und Servicequalität aufrechtzuerhalten. Der Umbau des Landesdienstes dürfte damit zu einem zentralen Thema der Haushalts- und Strukturpolitik in den kommenden Jahren werden.