
In Norddeutschland ist die Zahl der Endometriose-Diagnosen in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen. Das geht aus einer Auswertung der Krankenkasse Barmer hervor, die anonyme Abrechnungsdaten ihrer Versicherten aus den Jahren 2005 bis 2024 analysiert hat. In Hamburg mehr als verfünffachte sich die Zahl der betroffenen Frauen von rund 2.500 auf mehr als 13.800. In Niedersachsen legten die Diagnosen von rund 22.000 auf gut 50.000 zu, in Schleswig-Holstein von etwa 5.000 auf rund 17.000. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete einen Anstieg von rund 3.500 auf mehr als 8.800 Fälle, in Bremen nahmen die Diagnosen von knapp 2.300 auf etwa 3.900 zu.
Die Barmer führt die Entwicklung vor allem auf ein gestiegenes Bewusstsein für die Erkrankung zurück. „Die Entwicklungen zeigen, dass Endometriose inzwischen bekannter ist und Beschwerden schneller ernst genommen werden“, sagte Anneke Riehl, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Schleswig-Holstein. Zugleich verweist die Krankenkasse auf deutliche regionale Unterschiede: In dicht besiedelten Räumen werde Endometriose häufiger diagnostiziert als in ländlichen Gebieten. Das deute darauf hin, dass Information und Sensibilisierung nicht überall gleichermaßen greifen.
Endometriose ist eine chronische Erkrankung, bei der Gewebe, das der Gebärmutterschleimhaut ähnelt, außerhalb der Gebärmutterhöhle wächst – häufig am Bauchfell, an den Eierstöcken oder am Darm. Leitsymptom sind Unterleibsschmerzen, die oft rund um die Regelblutung sowie während oder nach dem Geschlechtsverkehr auftreten. Die Erkrankung kann sich negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken. Nach Angaben der Barmer sind bei betroffenen Frauen zudem Begleiterkrankungen überdurchschnittlich häufig dokumentiert, darunter Bauch- und Beckenschmerzen, Migräne, Muskel-Skelett-Erkrankungen, depressive Episoden und Angststörungen.
Vertreterinnen der Barmer mahnen weitere Aufklärungsarbeit an. Viele Frauen hielten ihre Beschwerden weiterhin für gewöhnliche starke Regelschmerzen und suchten deshalb nicht frühzeitig ärztliche Hilfe, sagte Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen. Entscheidend sei zudem, dass sich die Behandlung an der Lebenssituation der Patientinnen orientiere – etwa an der Familienplanung, der Mobilität oder der psychischen Gesundheit. Die deutlich gestiegenen Diagnosezahlen wertet die Kasse daher als Hinweis auf Fortschritte bei der Erkennung der Erkrankung, aber auch auf weiterhin bestehende Lücken in Versorgung und Information, vor allem außerhalb der Ballungsräume.

Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.