
Wegen eines Ausbruchs der Enzootischen Pneumonie (EP) lässt die Schweiz derzeit in grossem Stil Schweine töten. Nach Angaben der kantonalen Veterinärbehörden mussten bislang rund 10'500 Tiere geschlachtet oder getötet werden. Betroffen sind insgesamt 60 Zucht- und Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen, die Teil eines grossen, kantonsübergreifenden Schweinerings sind.
Der erste Ausbruch der ansteckenden Lungenkrankheit wurde am 9. September in diesem Produktionsring festgestellt. Die Behörden ordneten daraufhin die vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen an, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Besonders stark betroffen ist der Kanton Luzern: Dort wurden zehn Zuchtbetriebe und ein Mastbetrieb geräumt, insgesamt 5200 Tiere getötet oder geschlachtet. Im Kanton Bern traf es drei Zuchtbetriebe mit 1700 Tieren.
Auch der Kanton Solothurn ist involviert. Dort wurden auf zwei Abferkelbetrieben 80 Sauen und 50 Jungtiere geschlachtet sowie 930 Schweine getötet; rund 1200 Jungtiere wurden lebend exportiert. Ein dritter, reiner Mastbetrieb im Kanton steht weiterhin unter Sicherungs- und Überwachungsmassnahmen, die voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Die beiden geräumten Höfe gelten zehn Tage nach Reinigung und Desinfektion wieder als seuchenfrei, danach kann der Veterinärdienst die Sperren aufheben.
Insgesamt unterliegen 40 Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen weiterhin Einschränkungen im Tierverkehr. Für jeden betroffenen Betrieb wird das Risiko einer Verschleppung der Seuche individuell bewertet, Tierärztinnen und Tierärzte kontrollieren zudem angrenzende Höfe. Nach Behördenangaben gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings infiziert sein könnten. In Bern konnten Sperren für vier Mastbetriebe nach negativen Tests bereits wieder aufgehoben werden.
Die Enzootische Pneumonie gilt in der Schweiz seit rund 20 Jahren als ausgerottet und ist nun innerhalb des Produktionsrings erneut aufgetreten. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich; das Fleisch gesunder Trägertiere kann nach Angaben der Kantone ohne Bedenken konsumiert werden. Die Behörden betonen, dass nur Tiere getötet wurden, die weder lebend exportiert noch regulär hätten geschlachtet werden können, und dass kranke Tiere generell nicht zur Schlachtung zugelassen sind.
Das betroffene Ringsystem ist ein arbeitsteiliger Zusammenschluss mehrerer Schweine- und Ferkelproduktionsbetriebe, bei dem Tiere rotierend zwischen verschiedenen Höfen bewegt werden. Dieses Modell gilt als effizient, erhöht aber im Seuchenfall das Risiko einer schnellen Verbreitung über Kantonsgrenzen hinweg. Die aktuelle Lage wird von den Veterinärdiensten als unter Kontrolle beschrieben, gleichzeitig bleiben Tierverkehr und Wiedereröffnung der Betriebe an strenge Auflagen und fortlaufende Überwachung gebunden.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.