Existenzrecht Israels als Rote Linie: Berlin bereitet linkes Bündnis vor

08.10.2026


In Berlin haben Linke, SPD und Grüne den Weg für Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung frei gemacht. Nach mehreren Treffen legten die drei Parteien eine gemeinsame Vereinbarung zu Antisemitismus und dem Umgang mit organisierter Kriminalität vor, die als politische Grundlage für die anstehenden Gespräche dient. Die Verständigung soll insbesondere Bedenken der potenziellen Partner gegenüber Teilen der Berliner Linken adressieren, denen in der öffentlichen Debatte Antisemitismus und Verbindungen in die Clankriminalität vorgeworfen wurden.

Zentraler Punkt des Papiers ist eine unmissverständliche Positionierung zu Israel. „Das Existenzrecht Israels ist für uns unverhandelbar“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Israelbezogener Antisemitismus soll klar benannt und antisemitische Vorfälle in den Reihen der künftigen Koalitionsfraktionen gemeinsam bearbeitet werden. Den Generallinien zufolge fordern mindestens ein parlamentarischer Geschäftsführer eine fachliche Einordnung von externen Experten an, wenn es entsprechende Verdachtsfälle gibt. Die Parteien lehnen zudem „generelle Boykott- und undifferenzierte Sanktionsaufrufe gegen Israel, israelische Institutionen oder Personen allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Zugehörigkeit, wie die BDS-Kampagne“ ausdrücklich ab.

Für Verstöße gegen die nun festgeschriebenen Grundsätze sehen alle drei Parteien harte Konsequenzen vor, die bis zum Parteiausschluss reichen können. Dies betrifft sowohl antisemitische Äußerungen als auch Kontakte in die organisierte Kriminalität. Mandatsträger, Senatsmitglieder und Parteifunktionäre sollen eine „klare Distanz zu Personen und Personenkreisen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden“, wahren. Bereits eine proaktive Kontaktaufnahme oder -erwiderung mit solchen Personen wird in der Vereinbarung als schwerwiegender Verstoß definiert, der parteiinterne Verfahren nach sich ziehen kann. Jede Partei behält dabei die Entscheidungshoheit über Sanktionen gegenüber ihren eigenen Mitgliedern.

Die Verständigung ist auch eine Reaktion auf scharfe öffentliche Kontroversen nach der Wahl, in der die Linke als stärkste Kraft aus der Berliner Abstimmung hervorgegangen war. Vertreter von SPD und Grünen auf Bundesebene hatten angesichts der Vorwürfe gegen einzelne Linken-Politiker dafür plädiert, stattdessen ein Bündnis mit der CDU in Betracht zu ziehen. Mit der nun vorgelegten Vereinbarung versuchen die drei Parteien, diese Vorbehalte abzuräumen und den Weg für ein rot-grün-rotes Regierungsbündnis zu eröffnen. Die Linken-Landesvorsitzende Kerstin Wolter betonte, sie freue sich auf die anstehenden Sondierungen; Ziel sei es, die Stadt sozialer zu machen. Spitzenkandidatin Elif Eralp war bei der Präsentation krankheitsbedingt abwesend.

Die gemeinsame Linie zu Antisemitismus und organisierter Kriminalität markiert damit eine zentrale Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen. Ob das Papier ausreicht, innerparteiliche Kritiker bei SPD und Grünen dauerhaft zu überzeugen, ist offen. Klar ist jedoch, dass die künftige Berliner Koalition – sollte sie in dieser Konstellation zustande kommen – an der konsequenten Umsetzung der vereinbarten Standards gemessen werden wird.

Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.