Nach Konsultationsverfahren: Bichsel fokussiert auf Home-Care-Dienstleistungen

13.03.2026


Die Galenica-Tochtergesellschaft Bichsel stellt ihre defizitäre pharmazeutische Produktion bis Ende 2026 ein und richtet ihr Geschäft künftig auf Home-Care-Dienstleistungen aus. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens mit der Mitarbeitendenvertretung bestätigte der Verwaltungsrat, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Produktionssparte nicht möglich sei. Trotz kontinuierlicher Investitionen liessen sich die bestehenden Anlagen und Gebäude laut Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten.

Im Zuge der Neuausrichtung reduziert Bichsel seinen Stellenabbau leicht: Statt der ursprünglich angekündigten 170 Stellen sollen nun 152 Arbeitsplätze wegfallen. In den kommenden Wochen wird geprüft, wie viele der betroffenen Mitarbeitenden innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden sollen in den nächsten Tagen individuell über ihre persönliche Situation informiert werden.

Für die von der Schliessung betroffenen Beschäftigten hat das Unternehmen einen ausgebauten Sozialplan aufgelegt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Alter und Dienstjahre und enthält eine Härtefallregelung. Zudem unterstützt Bichsel die Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung. Nach Unternehmensangaben sind die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung in die Ausgestaltung des Sozialplans eingeflossen und haben dessen Gestaltung massgeblich geprägt.

Auf der Kundenseite will Bichsel die Versorgungssicherheit im Übergang gewährleisten. Das Unternehmen plant, die Belieferung mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherzustellen, während parallel der Fokus auf den Ausbau der Home-Care-Dienstleistungen gelegt wird. Damit reagiert die Galenica-Gruppe auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Produktion und setzt verstärkt auf Bereiche, in denen sie mittel- bis langfristig grössere Chancen sieht.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.