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Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga Zoutendijk an der Generalversammlung am 9. April 2026 nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird und ihr Mandat damit niederlegt. Zoutendijk gehört dem Gremium seit sieben Jahren an und war seither Mitglied des Audit Committee sowie des Governance & Risk Committee.
Verwaltungsratspräsident Noel Quinn würdigte Zoutendijks Beitrag als «bedeutend und wertvoll» und verwies auf ihre Rolle in zahlreichen konstruktiven Debatten innerhalb der Ausschüsse. Nach einer zweijährigen Übergangsphase, in der sich die Bank laut Quinn in eine «gestärkte Position» gebracht habe, sehe Zoutendijk nun den richtigen Zeitpunkt für ihren Rücktritt gekommen. Die Personalie fällt zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bank.
Als Ersatz schlägt Julius Bär der Generalversammlung die Wahl von Colin Bell in den Verwaltungsrat vor. Im Communiqué wird Bell als «vielseitig qualifizierte Führungspersönlichkeit aus der Bankenbranche» beschrieben. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Unternehmensführung und ausgewiesene Fachkenntnisse in Geldwäschereiprävention, Financial Crime Compliance und Non-Financial Risk. Die Bank hebt zudem sein technisches Know-how und seine geopolitischen Kenntnisse hervor – Letztere auch vor dem Hintergrund seiner 16-jährigen Laufbahn in Führungsfunktionen bei der britischen Armee zu Beginn seiner Karriere.
Bell hat seine operative Tätigkeit vor kurzem beendet, um sich Beratungsmandaten und Verwaltungsratsaufgaben zu widmen. Zuvor war er unter anderem Group Chief Compliance Officer bei HSBC sowie Group Chief Compliance Officer und Head Non-Financial Risk bei UBS. In diesen Funktionen baute er laut Julius Bär anspruchsvolle Compliance-Programme mit auf und pflegte enge Kontakte zu Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority, der Prudential Regulation Authority, der Europäischen Zentralbank und – in seiner Zeit bei UBS – zur Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Bereits im Februar hatte Julius Bär angekündigt, der GV 2026 auch die Wahl von Urban Angehrn in den Verwaltungsrat zu empfehlen, womit das Kontrollgremium nach der Übergangsphase gezielt mit zusätzlicher Risiko- und Regulatorikexpertise verstärkt werden soll.

Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.
Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.
Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.
Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.