Nationalbibliothek warnt vor Engpass – Kulturstaatsminister setzt auf Umbau des Sammelauftrags

13.03.2026


Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig muss ihre Pläne für einen weiteren Erweiterungsbau vorerst begraben. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich gegen die Realisierung des fünften Bauabschnitts am Deutschen Platz entschieden, wie die Bibliothek mitteilte. Der Neubau sollte Ende 2026 starten und war ursprünglich mit rund 130 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben von Generaldirektor Frank Scholze war es gelungen, die Kosten durch detaillierte Planung um etwa 30 Millionen Euro unter diese Marke zu drücken.

Die Bibliothek reagierte mit deutlicher Kritik auf die Absage. In Leipzig seien die Magazinkapazitäten für Neuzugänge nahezu ausgeschöpft, heißt es. Zudem müssten Bestände aus dem ältesten, klimatisch ungeeigneten Gebäudeteil in besser geeignete Räume verlagert werden, um sie dauerhaft zu sichern. Der geplante Neubau sei darauf ausgelegt gewesen, eine energieeffiziente und nachhaltige Bewahrung des nationalen Kulturerbes zu ermöglichen und langfristig Platz für Bücher und andere Medien zu schaffen. Etwa sieben Millionen Euro sind nach Bibliotheksangaben bereits in die Planung geflossen.

Weimer begründet den Stopp mit einer Neuausrichtung des Sammelauftrags. Die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf digitale Bestände konzentrieren. Ein Sprecher des Staatsministers erklärte, Weimer strebe an, dass die Pflichtablieferung an die Bibliothek künftig weitgehend digital erfolgt. Nach geltendem Recht müssen Verlage derzeit grundsätzlich zwei physische Exemplare abliefern. Künftig solle es nach Weimers Vorstellungen nur noch ein Exemplar geben – möglichst ausschließlich in digitaler Form. Dies sei auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Aus Sicht der Nationalbibliothek greift diese Einschätzung zu kurz. Sie verweist auf ihre gesetzliche Verpflichtung, sowohl physische als auch digitale Publikationen zu sammeln, und betont, eine Reduzierung auf ein einziges Exemplar würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek voraussetzen. Zudem koste auch jede alternative Lösung Geld: Schon jetzt werden Bestände aus Leipzig an den zweiten Standort in Frankfurt am Main ausgelagert, wo nach Angaben des Ministeriums noch Magazinkapazitäten vorhanden sind. Während in Berlin über eine Anpassung des Rechtsrahmens und den künftigen Schwerpunkt der Sammlung beraten wird, bleiben die strukturellen Engpässe in Leipzig vorerst ungelöst.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.