Prävention und Ausbau: Hamburger Strategie gegen Überlastung im Maßregelvollzug

10.03.2026


Der Hamburger Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter steht vor erheblichen Kapazitätsproblemen. Nach Angaben des Senats, die auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker zurückgehen, waren Anfang Februar 425 Patienten in der Asklepios Klinik Nord in Ochsenzoll untergebracht. Die Klinik verfügt jedoch nur über 375 reguläre Plätze, was zu einer deutlichen Überbelegung führt.

Die Situation wird durch zusätzliche Unterbringungen verschärft. 56 Patienten waren beurlaubt, während sich 17 weitere mutmaßlich psychisch kranke Straftäter nach vorläufigen Unterbringungsanordnungen im Zentralkrankenhaus des Hamburger Justizvollzugs befanden. Besonders kritisch ist die Lage von 18 Personen mit einstweiligen Unterbringungsbefehlen, die Mitte Februar in der Untersuchungshaftanstalt saßen – teilweise bereits seit über 200 Tagen. Insgesamt befanden sich damit 460 Menschen im Maßregelvollzug, während es vor drei Jahren nach Angaben der Sozialbehörde noch 350 Patienten waren.

CDU-Abgeordneter Richard Seelmaecker bezeichnet die Zustände als "unhaltbar" und warnt vor einem "Pulverfass". Er kritisiert insbesondere die Unterbringung psychisch kranker Menschen im Untersuchungsgefängnis, obwohl diese laut Gesetz eigentlich in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht werden sollten. Seelmaecker fordert Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) auf, die Kapazitäten erheblich auszuweiten, da die Anzahl psychisch kranker Straftäter weiter steige.

Die Sozialbehörde hat auf die Kritik reagiert und plant bereits Erweiterungsmaßnahmen. Auf dem Gelände der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll sollen noch in diesem Frühjahr 16 neue Plätze hinzukommen. Zusätzlich wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau mit 80 Plätzen gestellt. Die Behörde prüft fortlaufend Optionen zur Nutzung geeigneter Flächen und Gebäude, um die klinischen Kapazitäten zur forensisch-psychiatrischen Unterbringung bedarfsgerecht zu erweitern. Parallel arbeitet die Behörde am Aufbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote zur Früherkennung und Behandlung, um forensische Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.