
Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist nach eigenen Angaben ein historischer Schlag gegen die international operierende, russischsprachige Hackergruppe Qilin gelungen. In enger Zusammenarbeit mit den Behörden in Japan wurde ein 28-jähriger russischer Staatsbürger, den Innenminister Herbert Reul (CDU) als einen der „führenden Köpfe“ der Gruppierung bezeichnete, in Osaka beziehungsweise Tokio festgenommen und inzwischen nach Deutschland überstellt. Der Mann, der unter dem Pseudonym „Snake“ aufgetreten sein soll, sitzt nun in einer deutschen Justizvollzugsanstalt.
Der Zugriff ist Ergebnis monatelanger Ermittlungen im Rahmen der internationalen „Operation Albus“. Spezialisten des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Köln hatten die Gruppe seit Mitte 2024 infiltriert und deren Aktivitäten beobachtet. Nach Aussage von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verfolgten die Ermittler „unzählige digitale Spuren“, bis sie einen realen Namen hinter einem Hacker-Alias identifizieren konnten. Japan lieferte den Festgenommenen aus, obwohl zwischen Tokio und Berlin kein Auslieferungsabkommen besteht.
Qilin zählt nach Einschätzung der nordrhein-westfälischen Behörden zu den aktivsten Ransomware-Netzwerken weltweit. Seit 2024 soll die Gruppe fast 4.000 Unternehmen angegriffen und mit Erpressersoftware unter Druck gesetzt haben, darunter rund 150 Firmen in Deutschland, davon 30 in NRW. Die geforderten Lösegelder beliefen sich laut Reul insgesamt auf knapp drei Milliarden US-Dollar, mehr als 140 Millionen Dollar sollen tatsächlich geflossen sein. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird der Festgenommene unter anderem mit einem Angriff auf ein deutsches Logistikunternehmen in Verbindung gebracht und als Entwickler innerhalb der Gruppierung eingeordnet.
Während die Behörden in Düsseldorf den Zugriff als wichtigen Erfolg im Kampf gegen international organisierte Cyberkriminalität werten, reagiert Qilin mit verbaler Gegenoffensive – und neuen Drohungen. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem japanischen Sender JNN wollte die Gruppe weder bestätigen noch dementieren, dass der in Osaka festgenommene Russe zu ihrem inneren Kreis gehört. Gleichzeitig erklärte Qilin, man kooperiere mit mehr als 300 anonymen Personen weltweit und habe noch nie seine Aktivitäten wegen Drucks von Ermittlern eingestellt.
Besonders deutlich richtet die Gruppierung ihre Botschaft an Japan. Qilin war bereits mit einem Cyberangriff auf Asahi Breweries im Jahr 2025 in Verbindung gebracht worden und soll wiederholt japanische Unternehmen attackiert haben. Nun warnte sie, Attacken auf japanische Firmen und Behörden könnten sich nach der Festnahme und Auslieferung in Osaka verstärken. Zugleich übte die Gruppe scharfe Kritik an den staatlichen Stellen und warf ihnen vor, das Leben eines Menschen zu zerstören, dessen Schuld nicht bewiesen sei. Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Kernmitglieds deutet sich damit an, dass der digitale Konflikt zwischen Strafverfolgern und der Ransomware-Gruppe in eine neue Phase eintritt.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.