Raus aus der US-Cloud: Neues Stadtwerke-Rechenzentrum soll regionale Datenhoheit stärken

12.03.2026


Die Stadtwerke Lübeck haben ihr erstes eigenes Rechenzentrum offiziell in Betrieb genommen und positionieren sich damit als regionale Alternative zu internationalen Cloud-Anbietern. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus Lübeck und Umgebung können sensible und geschäftskritische Daten künftig direkt vor Ort speichern und verarbeiten. Nach Angaben des Versorgers sind bereits zum Start ein Großteil, teils rund 80 Prozent, der Serverkapazitäten der ersten Ausbaustufe vergeben. Die nächste Ausbauphase ist bereits beschlossen.

„Das Rechenzentrum ist ein Meilenstein für Lübeck. Wir schaffen eine digitale Infrastruktur, die Sicherheit, Unabhängigkeit und Energieeffizienz vereint – und wir tun das bewusst in kommunaler Verantwortung“, sagte Dr. Jens Meier, CEO der Stadtwerke Lübeck Gruppe. Digitale Daseinsvorsorge sei eine zentrale Aufgabe der Stadtwerke, betonte er. Die Nachfrage spiegele den Trend weg von weit entfernten Cloud-Standorten hin zu regional verankerten Angeboten wider; viele Kunden hatten zuvor Dienste internationaler Anbieter oder Rechenzentren in Hamburg genutzt.

Technisch ist die Anlage auf besonders sensible und geschäftskritische Anwendungen ausgelegt. Alle zentralen Systeme sind mehrfach redundant aufgebaut, um den Betrieb auch bei Störungen sicherzustellen. Eine leistungsfähige Netzanbindung sowie moderne Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe sollen die Verfügbarkeit erhöhen und die regionale Datenhoheit absichern. Die Stadtwerke sehen darin einen Standortvorteil für Wirtschaft, Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Region.

Das Betriebskonzept des Rechenzentrums zielt zugleich auf Energieeffizienz. Der Strom stammt vorrangig aus zwei Blockheizkraftwerken mit jeweils 100 Kilowatt elektrischer Leistung im benachbarten Umspannwerk sowie aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach. Die beim Betrieb der Anlagen entstehende Abwärme wird genutzt, um das entstehende Quartier Geniner Ufer mit Wärme zu versorgen. Überschüssiger Strom aus der Eigenproduktion wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.