
Die gesetzlichen Krankenkassen blicken gespannt auf die Bundestagsabstimmung zur Krankenhausreform an diesem Freitag. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorsichtig optimistisch: "Der Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen hat mehr Licht als Schatten. Eine Verabschiedung wäre daher besser, als wenn die Reform abermals verschoben würde." Die Reform, die noch von der Ampel-Regierung initiiert wurde, sieht Mengenvorgaben für bestimmte medizinische Eingriffe sowie die Zusammenlegung von Krankenhäusern vor, um Personalressourcen zu bündeln.
Allerdings übte Stoff-Ahnis deutliche Kritik an den Zugeständnissen, die Gesundheitsministerin Karl Lauterbach den Bundesländern gemacht habe. "Wir sind allerdings nicht froh darüber, dass die Gesundheitsministerin den Ländern so weit entgegengekommen ist", sagte sie und verwies auf die Abschwächung von Qualitätsvorgaben im Personalbereich sowie längere Übergangsfristen. Ihrer Ansicht nach wäre es besser gewesen, "da schärfer zu schalten, die Qualität für die Patientenversorgung stärker in den Fokus zu rücken und die Krankenhauslandschaft zügiger zu konzentrieren."
Ein zentrales Anliegen der Krankenkassen ist die konsequente Umsetzung der Reform durch die Bundesländer. "Was definitiv nicht passieren darf: Dass die Länder die notwendigen Schritte, und dazu zählt die Schließung nicht versorgungsrelevanter Kliniken, wie so oft in der Vergangenheit auch weiterhin blockieren. Die Gefahr ist weiterhin da", warnte die GKV-Vize-Chefin. Aus Patientensicht argumentiert sie, dass es besser sei, im Einzelfall etwas weiter fahren zu müssen, dafür aber von erfahrenem Fachpersonal optimal versorgt zu werden.
Finanziell dämpft der GKV-Spitzenverband die Erwartungen an die Reform erheblich. "Angesichts der Zugeständnisse an die Länder wird es bestenfalls geringe Einsparungen geben", sagte Stoff-Ahnis. Dies sei besonders problematisch, da die Ausgaben für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 111 Milliarden Euro gestiegen seien. Sie forderte, dass die Finanzkommission auch für den Krankenhausbereich tatsächlich wirksame Sparmaßnahmen vorschlagen müsse, die dann auch umgesetzt werden müssten. Die Reform stehe somit vor der schwierigen Aufgabe, Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern, während gleichzeitig die Kostenexplosion eingedämmt werden muss.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.