
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat rund 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der mutmaßlichen Onecoin-Haupttäterin Ruja Ignatova gesichert und bereitet nun Entschädigungszahlungen an Geschädigte vor. Das Geld stammt nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Nowak aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die der in Deutschland aufgewachsenen Juristin zugerechnet werden. Die Summe von exakt 10.087.803,14 Euro steht der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung und soll an Anleger ausgekehrt werden, die im Zuge des Onecoin-Systems Verluste erlitten haben.
Ignatova gilt als zentrale Figur hinter der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin, die von Ermittlern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft wird. Weltweit sollen nach bisherigen Erkenntnissen Millionen Anleger investiert und einen Milliardenschaden erlitten haben. In der Bielefelder Anklageschrift sind gut 17.500 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 57 Millionen Euro erfasst, bezogen auf einen Tatzeitraum zwischen Dezember 2015 und August 2016. Um die Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 Anklage gegen die Deutsch-Bulgarin erhoben.
Die Ermittler betonen, dass der Vermögenszugriff nur durch umfangreiche internationale Rechtshilfe möglich gewesen sei. Als Vollstreckungsbehörde konnte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Erlöse aus den Londoner Immobilien einziehen und für die Opferentschädigung sichern. Betroffene Anleger aus Deutschland und weiteren europäischen Staaten, die in dem relevanten Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH im münsterländischen Greven geleistet haben, können sich nun mit Nachweisen ihrer Einzahlungen bei der Behörde melden. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen; viele Geschädigte sind bereits rechtskräftig festgestellt, jedoch nicht immer mit aktueller Anschrift erfasst.
Der Fahndungsdruck auf Ignatova bleibt unterdessen hoch. Die Juristin, die im Schwarzwald aufwuchs, war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und ist seitdem verschwunden. International wird mit Fahndungsfotos nach ihr gesucht; zeitweise stand sie auf der Liste der „Ten Most Wanted Fugitives“ des FBI. Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt in Deutschland das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjähren die Ignatova zur Last gelegten Taten erst im Sommer 2031 – Ermittler bleiben damit noch mehrere Jahre, um die untergetauchte Krypto-Queen aufzuspüren und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte zugunsten der Geschädigten zu sichern.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.