
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland ist im Schuljahr 2025/2026 zum vierten Mal in Folge gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden rund 11,5 Millionen junge Menschen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet. Das entspricht einem Anstieg um 0,7 Prozent oder 84.300 Schüler gegenüber dem vorherigen Schuljahr.
Der Zuwachs bei den Schülerzahlen spiegelt die demografische Entwicklung wider: Ende des Jahres 2024 gab es 0,8 Prozent mehr Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 19 Jahren als zum Ende des Vorjahres. Damit setzt sich der Trend fort, dass die steigende Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe direkt zu höheren Schülerzahlen führt.
An den allgemeinbildenden Schulen stieg die Schülerzahl um 0,9 Prozent auf rund neun Millionen. In fast allen Bundesländern wurden mehr Schüler als im Vorjahr unterrichtet; lediglich Thüringen (-0,5 Prozent), das Saarland (-0,3 Prozent) und Berlin (-0,1 Prozent) verzeichneten leichte Rückgänge. Bayern verzeichnet mit einem Plus von 2,9 Prozent oder 38.600 Schülern den stärksten Anstieg, was vor allem auf die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums und den dadurch unvollständigen Abiturjahrgang 2025 zurückzuführen ist.
Von den insgesamt 11,5 Millionen Schülern besitzen 1,9 Millionen ausschließlich eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das sind 3,6 Prozent mehr als im Schuljahr 2024/2025 und entspricht 17 Prozent aller Schüler. An den beruflichen Schulen sank die Zahl der Schüler hingegen geringfügig um 0,4 Prozent auf 2,3 Millionen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.