Schwarzstorch und Haselmaus im Fokus: Vorbereitungen für A1-Ausbau laufen

09.03.2026


Mehr als drei Monate nach der Genehmigung für den Weiterbau der A1 zum Lückenschluss in der Eifel haben im südlichen Abschnitt die vorbereitenden Arbeiten begonnen. Neben dem Bau einer Baustraße laufen bereits die vorgesehenen Ausgleichs- und Umweltmaßnahmen an, die für den Schutz von Natur und Biodiversität als bedeutsam eingestuft werden. Ein Sprecher der Autobahn GmbH des Bundes betonte, dass es sich um ein anspruchsvolles ökologisches Konzept handelt, das Lebensräume für geschützte Arten bereits vor den eigentlichen Bauarbeiten schaffen oder optimieren soll.

Konkret umfassen die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Umsiedlung von Tierarten, für die entsprechende Flächen geschaffen werden. Beim Bau des gut zehn Kilometer langen Autobahnabschnitts zwischen Kelberg im Kreis Vulkaneifel und Adenau im Kreis Ahrweiler steht insbesondere der störungsempfindliche Schwarzstorch im Fokus. Weitere Maßnahmen sind für die Haselmaus, die Geburtshelferkröte, den Neuntöter und die Feldlerche vorgesehen.

Ergänzend dazu kommen Pflegeverträge für sensible Flächen und spezielle Maßnahmen für bedrohte Pflanzen. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, hatte im Dezember in Kelberg erklärt, dass diese Maßnahmen notwendig und sinnvoll seien. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) fügte hinzu, dass sie Aufwand und Zeit fordern würden.

In der Folge wird es voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis mit dem Bau der eigentlichen Trasse begonnen werden kann. Die sogenannten CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) zielen darauf ab, die ökologische Bilanz während des gesamten Bauprozesses zu wahren. Damit verbindet das Infrastrukturprojekt verkehrstechnische Erfordernisse mit konsequentem Artenschutz.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.