Stabübergabe bei Stadler: Bernsteiner geht, Brunner übernimmt – Spuhler treibt Generationenwechsel voran

08.10.2026


Stadler Rail stellt seine Führungsspitze neu auf und vollzieht nach nur vier Jahren einen Wechsel im operativen Kommando. CEO Markus Bernsteiner gibt den Posten Ende Jahr ab. Er begründete seinen Schritt mit dem Wunsch, sich künftig stärker auf strategische Aufgaben in Verwaltungsräten zu konzentrieren. Gleichzeitig betonte er, er habe das Unternehmen erst dann verlassen wollen, wenn die Belastungen der vergangenen Jahre – darunter die Folgen der Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine sowie drei Überschwemmungskatastrophen – abgearbeitet seien. Nun sei eine "saubere Basis" geschaffen, das Fundament für eine höhere Profitabilität liege.

Nachfolger wird der bisherige Leiter der Division Zentraleuropa, Philipp Brunner. Der Manager, der seit sechzehn Jahren für den Schienenfahrzeughersteller tätig ist, soll Anfang 2027 die Konzernleitung von Bernsteiner übernehmen. Das Unternehmen stellt damit bereits den dritten CEO nach Langzeitchef Peter Spuhler an die Spitze. Spuhler, heute Verwaltungsratspräsident und Grossaktionär, gilt als treibende Kraft im Hintergrund und ist weiterhin mit hohem persönlichem Einsatz im Tagesgeschäft präsent.

Brunner steht für eine interne Lösung und für personelle Kontinuität: Der 42-Jährige hat sich im Konzern vor allem mit Einsätzen im Ausland profiliert. Nach seinem Einstieg 2010 wurde er zunächst als Projektleiter nach Indien entsandt, später baute er in Algerien einen Standort für die Wartung von S-Bahn-Zügen der Marke Stadler auf. Im dortigen Werk musste er nach Angaben aus dem Unternehmensumfeld zwischen zwei rivalisierenden Mitarbeitergruppen vermitteln. Ab 2012 verantwortete er in Minsk den Aufbau eines neuen Produktionsstandorts und blieb insgesamt zehn Jahre in Belarus. In den vergangenen fünf Jahren führte er von Warschau aus die Sparte Zentraleuropa und war damit auch für die Verkleinerung des Werks in Minsk zuständig, das zuvor zu einem wichtigen Exportstandort ausgebaut worden war.

Bernsteiner, der seit 27 Jahren im Unternehmen ist und im kommenden Jahr 60 Jahre alt wird, will seine umfangreiche Industrieerfahrung ab 2027 verstärkt in Aufsichtsgremien einbringen. Konkrete Mandate habe er zwar noch nicht, doch Gespräche dazu liefen bereits, erklärte er. Bis Ende Jahr liege sein Fokus auf einer geordneten Übergabe an Brunner. Über die Zusammenarbeit mit Spuhler äusserte er sich positiv: Trotz dessen dominanter Stellung im Unternehmen habe er als CEO die nötigen Freiräume erhalten, persönliche Animositäten oder Ego-Fragen hätten keine Rolle gespielt. Die anstehende Stabübergabe soll nun den Weg für eine jüngere Führungsgeneration ebnen, ohne den von Spuhler geprägten Kurs abrupt zu verändern.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.