Sugus-Häuser in Zürich: Wie Leerkündigungen die öffentlichen Kassen belasten

08.10.2026


In den sogenannten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 verschiebt sich die Mieterschaft – und mit ihr die Kostenstruktur. Nach einer Massenkündigung von 105 Mietparteien zahlen heute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil der deutlich höheren Mieten. Recherchen von SRF und Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) zeigen: Fünf Personen aus dem Asylbereich leben inzwischen in den Liegenschaften der Intuiva AG, drei davon in einer 4,5‑Zimmer-Wohnung, in der jedes Zimmer mit 1’200 Franken brutto pro Monat zu Buche schlägt. Insgesamt summiert sich die Miete dort auf 3’600 Franken – rund doppelt so viel wie vor den Kündigungen für die gesamte Wohnung.

Die drei vorläufig aufgenommenen Männer aus Afghanistan und Äthiopien bewohnen je ein Einzelzimmer und teilen sich Küche und Bad. Laut AOZ haben sie die Zimmer selber auf dem Markt gefunden und die Mietverträge erst im Anschluss der Organisation vorgelegt. Die Vermietungsstruktur ist mehrstufig: Eigentümerin Intuiva AG vermietet nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen, die wiederum an einen einzelnen Mann untervermietet. Die AOZ übernimmt im Rahmen ihrer regulären Unterstützung den Maximalbetrag von 1’200 Franken pro Person und Monat, verweist dabei aber auf fehlende gesetzliche Grundlagen, um bestimmte Eigentümerinnen pauschal von neuen Mietverträgen auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss würde laut AOZ die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Personen im Sozialhilfebereich zusätzlich erschweren.

Die Häuser geraten seit Ende 2024 verstärkt in die Schlagzeilen. Die Intuiva-Alleinverwaltungsrätin und Erbin von drei der neun Häuser, Regina Bachmann, hatte eine Totalsanierung angekündigt und allen 105 Mietparteien gekündigt. Die Schlichtungsbehörde erachtete die Leerkündigungen als missbräuchlich, worauf die Eigentümerin klagte. Das Mietgericht trat auf diese Klage nicht ein, der Fall liegt inzwischen beim Obergericht und ist damit weiter offen. Trotz des hängigen Verfahrens sind rund zwei Drittel der ursprünglichen Mieterschaft ausgezogen. Ein Teil der frei gewordenen Wohnungen wird mittlerweile über Plattformen wie Airbnb oder über Kurzzeitmodelle vermietet, was höhere Einnahmen ermöglicht als klassische Langzeitmietverhältnisse.

Für die verbleibenden Bewohnenden haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Neben den steigenden Mieten berichten sie von zunehmendem Lärm durch Kurzzeitgäste und von Sicherheitsproblemen. In den vergangenen Monaten kam es laut Mieterberichten zu Einbrüchen im Keller; eine Bewohnerin schildert eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Untergeschoss gefunden habe. Sie erzählt zudem von einem Vorfall mit einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, bei dem sie häusliche Gewalt vermutete und die Polizei alarmierte. Während das Obergericht noch über die Missbräuchlichkeit der Massenkündigungen entscheidet, illustriert die aktuelle Belegung der Sugus-Häuser, wie eng Mietrecht, Eigentümerstrategie und Sozialpolitik in einem angespannten städtischen Wohnungsmarkt miteinander verflochten sind.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.