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Die Comet Holding AG hat für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum von 2,6 Prozent auf 457,0 Millionen Schweizer Franken gemeldet, gegenüber 445,4 Millionen Franken im Vorjahr. Bei konstanten Wechselkursen betrug das Wachstum sogar 7,3 Prozent, was auf eine solide operative Entwicklung trotz eines herausfordernden Marktumfelds hindeutet. Das Unternehmen verzeichnete eine leichte Verbesserung der Nachfrage nach seinen Produkten, angetrieben durch zunehmende Dynamik in Teilen des Halbleitermarktes, insbesondere bei fortschrittlichen Logikanwendungen.
Die Profitabilität des Schweizer Technologiekonzerns stand jedoch unter Druck: Die EBITDA-Marge sank von 13,0 Prozent im Vorjahr auf 10,1 Prozent im Jahr 2025. Dieser Rückgang wird auf Währungseffekte durch den schwächeren US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken sowie auf ungünstige Produkt- und Regionalmixeffekte zurückgeführt. Das EBITDA selbst ging um 20,1 Prozent auf 46,3 Millionen Franken zurück. Die traditionellen Industriemärkte entwickelten sich stabil, allerdings ohne nennenswerte neue Nachfrageimpulse.
Für das Jahr 2026 zeigt sich Comet optimistisch und positioniert sich für den erwarteten Aufschwung in der Halbleiterindustrie. Das Unternehmen rechnet mit steigenden Investitionen in Waferfertigungsanlagen aufgrund von Technologiewechseln und wachsendem Speicherbedarf. Der Ausblick prognostiziert, dass der Nettoumsatz in Schweizer Franken und die bereinigte EBITDA-Marge deutlich über den Werten von 2025 liegen dürften. Die bereinigte Marge schließt einmalige Kosten in Höhe von etwa drei Prozentpunkten für den Hochlauf des Standorts Penang und ein Effizienzprogramm aus.
Im ersten Quartal 2026 erwartet Comet einen starken Auftragseingang bei voraussichtlich moderatem Nettoumsatz, was zu einem Book-to-Bill-Verhältnis von deutlich über 1 führen dürfte. Die Investitionen in KI-Infrastruktur bleiben der wichtigste Wachstumsmotor und werden voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr weiter zulegen. Diese Dynamik zeigte sich bereits in einer deutlichen Belebung der Geschäftstätigkeit in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026. Das Unternehmen plant, Wachstum zu realisieren, eine disziplinierte Strategieumsetzung voranzutreiben und systematische Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.