Tragödie in Crans-Montana: Justiz untersucht mögliches Verwaltungsversagen

10.03.2026


Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana deutlich ausgeweitet. Neben den bereits unter Anklage stehenden Betreibern der Unglücksbar "Le Constellation", Jacques und Jessica Moretti, sowie einem aktuellen und einem ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde, stehen nun auch Bürgermeister Nicolas Féraud und vier weitere Personen mit aktuellen oder früheren Funktionen in der Gemeindeverwaltung unter Verdacht. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt neun Personen.

Bürgermeister Féraud und die vier weiteren neu hinzugekommenen Beschuldigten – darunter ein ehemaliger Gemeinderat, der zwischen 2021 und 2024 für öffentliche Sicherheit zuständig war, der damalige Brandschutzverantwortliche mit seinem Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit – müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Dies sind dieselben Anklagepunkte, die auch gegen die Bar-Betreiber erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Aufnahme der Ermittlungen gegen die fünf weiteren Personen am Montag.

Der Brand in der Bar "Le Constellation" in der Neujahrsnacht kostete 41 Menschen das Leben, darunter sechs Italiener, und zählt zu den schwersten Katastrophen der modernen Schweizer Geschichte. 115 weitere Personen wurden bei dem Feuer verletzt, viele von ihnen mit schweren Verbrennungen, die weiterhin stationär behandelt werden müssen. Die Tragödie hat auch die Beziehungen zur Nachbarnation Italien belastet und Schockwellen durch den für die Region wichtigen Tourismussektor gesendet.

Bürgermeister Féraud hatte sich bereits im Januar zu Versäumnissen bei den jährlichen Sicherheitskontrollen geäußert und sein Bedauern bekundet. Die Justizbehörden haben ihre Untersuchungen, die sich zunächst auf die französischen Barbesitzer konzentrierten, Ende Januar erstmals auf Gemeindeangestellte ausgeweitet. Die nun erfolgte Erweiterung der Ermittlungen auf den Bürgermeister und weitere Verwaltungsmitarbeiter unterstreicht den umfassenden Charakter der Untersuchungen zu möglichem administrativem Versagen im Vorfeld der Katastrophe.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.