USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.

Beben bei Thüringer BSW: Augsten räumt Fraktionsvorsitz

14.03.2026


In der Thüringer Landtagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht ein Führungswechsel an. Fraktionschef Frank Augsten hat überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Der 67-Jährige, der den Vorsitz erst seit Dezember 2024 innehatte, will das Amt in den kommenden Wochen an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben und die laufenden Geschäfte bis dahin noch weiterführen. Wer die Fraktionsspitze künftig übernimmt, ist nach Angaben aus Fraktionskreisen bislang offen.

Augsten begründete seinen Schritt nach übereinstimmenden Berichten aus Partei- und Fraktionskreisen mit persönlichen Gründen und dem Wunsch, sich wieder stärker seiner fachlichen Arbeit in der Landwirtschafts- und Umweltpolitik zu widmen. "Im Landwirtschaftsbereich brennt gerade die Luft", sagte der Agrarwissenschaftler mit Blick auf Betriebe, die wegen eines Streits mit der EU mit hohen Rückforderungen konfrontiert sein sollen. Für das BSW sitzt er im Landwirtschafts- und im Umweltausschuss und fungiert als agrarpolitischer Sprecher der Fraktion.

Der frühere Grünen-Politiker hatte bereits eine längere politische Laufbahn hinter sich, bevor er 2024 zum BSW wechselte. Zwischen 2009 und 2014 saß Augsten für Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag und war zeitweise Co-Vorsitzender der Landespartei. Zwischen seinen Mandatszeiten arbeitete der studierte Agraringenieur unter anderem als Referatsleiter im Thüringer Landwirtschaftsministerium und später als kommissarischer Präsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Im BSW übernahm er den Fraktionsvorsitz, nachdem Katja Wolf im Zuge der Regierungsbildung Ministerin geworden war.

Die Personalie trifft eine Fraktion, die nach der Landtagswahl 2024 mit 15,8 Prozent der Stimmen aus dem Stand zur drittstärksten Kraft im Erfurter Parlament aufgestiegen war und bislang als vergleichsweise geschlossen galt. Das BSW ist Teil der sogenannten Brombeer-Koalition mit CDU und SPD. Das Bündnis unter Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) verfügt mit 44 der 88 Sitze über keine eigene Mehrheit und ist deshalb immer wieder auf Unterstützung aus der Opposition von Linken und AfD angewiesen. Innerhalb der Koalition hatten zuletzt vor allem der Umgang mit AfD-Anträgen und die Frage, ob „inhaltlich gute Anträge“ der AfD in Fachausschüsse überwiesen werden sollen, für Spannungen gesorgt. Augsten hatte sich öffentlich für eine inhaltliche Prüfung solcher Vorlagen ausgesprochen, während insbesondere die SPD-Fraktion eine solche Linie ablehnt.