Vierter Insolvenzantrag in sechs Jahren: Hoffnung auf Insolvenzgeld für Galeria-Personal

08.10.2026


Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.

Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.

Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.

Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.

Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Bundespräsident: Misstrauen in politische Ordnung wächst deutlich

08.10.2026


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen für eine eindringliche Warnung vor der Gefährdung der Demokratie genutzt. In seiner voraussichtlich letzten großen Rede zu diesem Anlass sprach er von einer angefochtenen demokratischen Ordnung und mahnte, radikale Kräfte entschieden abzuwehren. Angesichts wachsender Erfolge populistischer und extremistischer Parteien sieht Steinmeier nicht nur Freiheit und Demokratie, sondern auch die innere Einheit des Landes unter Druck.

Steinmeier verwies darauf, dass inzwischen „ein Viertel und mehr“ der Wähler mit ihrer Entscheidung deutlich machten, dass sie sich von wichtigen Grundentscheidungen der Bundesrepublik abwenden. Diese Entwicklung werde begleitet von „unerträglicher politischer Demagogie“, in der Menschen verhöhnt und bedroht würden. Die Diskreditierung demokratischer Verfahren, die Radikalisierung der Öffentlichkeit und die Diffamierung des Kompromisses seien Warnsignale, die man nicht ignorieren dürfe. Populistische Parteien aller Couleur destabilisierten die parlamentarische Demokratie, sagte er.

Deutliche Kritik übte der Bundespräsident an der Rolle der sozialen Medien. Eine „Flut der Manipulationen und der Lügen“ trage zur „schrillen Emotionalisierung“ des politischen Diskurses bei und befeuere extremistische Tendenzen. Steinmeier forderte, die demokratische Streitkultur zu verteidigen und den Kompromiss wieder als Stärke zu begreifen. Ob die Demokratie in Deutschland einer Entwicklung ähnlich der Weimarer Republik entgegengehe, sei nicht entschieden – man habe es „in der Hand“.

Zugleich erinnerte Steinmeier an die historischen Grundlagen des Feiertags. Vor 36 Jahren sei mit der deutschen Wiedervereinigung eine „tiefe Wunde“ geheilt worden, die das Land zuvor über Jahrzehnte in einem „unnatürlichen Zustand der inneren Spaltung“ gehalten habe. Der Tag der Deutschen Einheit sei Anlass, die erste friedliche Revolution für Freiheit und Demokratie in Deutschland und ihre Protagonisten im Gedächtnis zu behalten. Die Errungenschaften der Einheit dürften von aktuellen Krisen nicht überdeckt werden, mahnte Steinmeier, und rief die Bürger dazu auf, sich aktiv für die liberale Demokratie einzusetzen. Er zeigte sich überzeugt, dass diese den aktuellen Belastungen standhalten könne: „Wir sind so viel stärker, als wir glauben.“