
Der Volkswagen-Konzern, Europas größter Autobauer, hat für das Geschäftsjahr 2025 einen massiven Gewinneinbruch verzeichnet. Das Konzernergebnis nach Steuern sank im Vergleich zum Vorjahr um rund 44 Prozent von 12,4 Milliarden Euro auf 6,9 Milliarden Euro, wie das Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Der Betriebsgewinn halbierte sich in etwa auf 8,9 Milliarden Euro. Der Umsatz stagnierte bei 322 Milliarden Euro, nach anderen Angaben sank er leicht um 0,8 Prozent. Bei den Fahrzeugverkäufen blieb der Konzern mit 8,98 Millionen ausgelieferten Autos knapp unter der Marke von neun Millionen Einheiten.
Als Hauptgründe für die schwache Performance nannte der Konzern die Zölle von US-Präsident Donald Trump sowie den Strategiewechsel bei der Tochtergesellschaft Porsche zur Verlängerung der Verbrennertechnologie. Diese Faktoren schlugen sich in Milliardenbelastungen nieder. Finanzchef Arno Antlitz erklärte, das vergangene Jahr sei von geopolitischen Spannungen, Zöllen und hoher Wettbewerbsintensität geprägt gewesen. Besonders das dritte Quartal 2025 war für den Konzern problematisch, als er mehr als eine Milliarde Euro Verlust verbuchte.
Im Schlussquartal schnitt Volkswagen jedoch wieder besser ab als in den ersten neun Monaten des Jahres. Die Restrukturierung des Unternehmens zeige Fortschritte, und der Netto-Cashflow sei besser ausgefallen als erwartet, so Antlitz. Dennoch räumte er ein: "Das aktuelle Ergebnisniveau von bereinigt 4,6 Prozent vor Restrukturierung reicht aber langfristig nicht aus." Der operative Renditewert lag im vergangenen Jahr bei 2,8 Prozent. Im vergangenen Monat hatte Volkswagen ein neues Sparprogramm mit einem Volumen von rund 60 Milliarden Euro angekündigt, mit dem Ziel, die Kosten bis 2028 um 20 Prozent zu senken.
Für das laufende Jahr prognostiziert der Wolfsburger Autobauer ein Umsatzplus von bis zu drei Prozent. Bei der operativen Rendite hat sich das Unternehmen eine Zielspanne von vier bis 5,5 Prozent vorgenommen, was eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellen würde. Die Entwicklung wird von Anlegern und Marktbeobachtern aufmerksam verfolgt, nachdem sich die VW-Aktie im vorbörslichen Handel am Tag der Veröffentlichung deutlich schwächer zeigte.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.