Wiener Linien kalkulieren: Jahreskarte vor nächstem Preissprung

08.10.2026


Für Fahrgäste der Wiener Linien zeichnen sich mit 1. Jänner 2027 weitere Mehrkosten ab. Das Verkehrsunternehmen wird seine Tarife zu Jahresbeginn erneut anpassen und sich dabei – wie bereits angekündigt – am Verbraucherpreisindex (VPI) orientieren. Die konkrete Höhe der Erhöhung steht zwar noch nicht fest, doch die jüngste Schnellschätzung der Statistik Austria zur Inflation für September mit 3,6 Prozent liefert den zentralen Orientierungswert. Ein ähnliches Anpassungsausmaß nehmen auch ÖBB und der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) vor, die ihre Ticketpreise Mitte Dezember im Schnitt um rund 3,5 Prozent anheben.

Auf Basis dieser Zahlen hat der „Kurier“ mögliche neue Preise durchgerechnet. Demnach könnte die gängigste Jahreskarte der Wiener Linien von aktuell 467 Euro auf 483 Euro steigen. Auch andere Produkte würden im Fall einer entsprechenden Valorisierung teurer: Ein Einzelfahrschein könnte statt 3,20 Euro künftig 3,30 Euro kosten, für die Monatskarte wären laut den Berechnungen 77,60 Euro statt derzeit 75 Euro fällig. Diese Beträge sind allerdings noch nicht fixiert, sondern spiegeln lediglich das wahrscheinliche Szenario bei einer Anhebung im Ausmaß der aktuellen Inflationsrate wider.

Die Wiener Linien verweisen darauf, dass die Detailausarbeitung der neuen Tarife noch läuft. Man werde – wie ÖBB und VOR – die Preise jährlich und am VPI orientiert anpassen, Detailinformationen sollten im Herbst folgen, heißt es gegenüber der Tageszeitung. Anders als bei der automatischen Valorisierung von Wasser-, Müll- und Kanalgebühren gibt es für Öffi-Tarife in Wien keine gesetzlich vorgegebene Berechnungsformel. Auch Mobilitätsstadträtin Ulli Sima nennt daher vorerst keine konkreten Zahlen und verweist auf das laufende Kalkulationsverfahren bei den Wiener Linien.

Die regelmäßigen Preisanpassungen markieren einen klaren Bruch mit der bisherigen Tarifpolitik der Stadt. Von 2012 bis Ende 2025 war die Jahresnetzkarte mit 365 Euro – einem Euro pro Tag – über 13 Jahre hinweg unverändert geblieben. Diese 365-Euro-Jahreskarte, ein Prestigeprojekt der damaligen rot-grünen Stadtregierung, wurde mit Jahresbeginn 2026 abgeschafft. Seither kostet die Jahreskarte 467 Euro, was einer prozentuellen Anhebung entspricht, die sich an der Verteuerung des bundesweiten Klimatickets orientiert. Parallel dazu wurde in Wien auf ein System jährlicher Valorisierungen umgestellt, das die Ticketpreise künftig enger an die allgemeine Teuerung koppelt.

Bei der Einführung der aktuellen Preisstruktur verwiesen Stadt und Wiener Linien darauf, dass die Jahreskarte inflationsbereinigt auch höher liegen könnte. Vor 2012 hatte ein Jahresticket 449 Euro gekostet; wäre die seit damals aufgelaufene Inflation vollständig eingepreist worden, müsste der Preis laut früheren Angaben der Verkehrsstadträtin bei über 500 Euro liegen. Mit der geplanten Anpassung an den jüngsten VPI-Wert folgt Wien nun einem Modell, das auch im Bahnfernverkehr üblich ist – mit dem Effekt, dass Öffi-Kosten für die Stadtbevölkerung regelmäßiger, dafür in kleineren Schritten steigen dürften.

AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.