Canaan Inc. stellt auf der Bitcoin Asia 2026 aus: Unternehmen präsentiert Bitcoin-Computing-Lösungen für vielfältige Anwendungsbereiche

26.08.2026

SINGAPUR, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Canaan Inc. (NASDAQ: CAN) („Canaan" oder das „Unternehmen"), ein innovatives Unternehmen im Bereich der Computer- und Energieinfrastruktur, wird als Aussteller auf der Bitcoin-Asia-Konferenz vertreten sein, die vom 27. bis 28. August 2026 im Hong Kong Convention and Exhibition Centre (HKCEC) stattfindet.

Ein Bitcoin-Computing-Netzwerk mit umfassendem Leistungsspektrum

Auf der diesjährigen Bitcoin Asia wird Canaan sein Konzept „From Enterprise to Home" vorstellen und demonstrieren, wie effiziente, stabile und zuverlässige Technologien es ermöglichen, hochwertige Hashrate-Geräte an viele verschiedene Betriebsumgebungen anzupassen.

Von großen Rechenzentren bis hin zu Wohnumgebungen, in denen geräuscharmer Betrieb und die Umnutzung von Wärme gefragt sind – Canaan erfüllt die vielfältigen Anforderungen verschiedener Nutzer durch ein breit gefächertes Hardware-Portfolio.

Erforschung der Integration von Raumheizung und Hashrate

Neben seinen Lösungen für den Unternehmensbereich wird Canaan drei Avalon-Hardwaremodelle ausstellen, die für den privaten Gebrauch optimiert sind. Für alle, die Trends wie „bester Bitcoin-Miner für zu Hause", „Bitcoin-Mining-Heizung" oder „leiser Desktop-Krypto-Miner" verfolgen, bieten diese Exponate praktische Anhaltspunkte:

- Avalon Nano 3S: Ihr erster Bitcoin-Miner. Einstecken, starten und minen. Ein Mikro-Bitcoin-Miner für den Desktop-Einsatz, bei dem leiser Betrieb und Tragbarkeit im Vordergrund stehen. Er eignet sich hervorragend als Einsteigergerät für Solo-Mining für Neulinge im Bereich digitaler Vermögenswerte oder Technikbegeisterte.

- Avalon Mini 3: Bitcoin minen, Ihr Zuhause heizen. Ein intelligentes Gerät, das Bitcoin-Mining mit Raumheizung kombiniert und es ermöglicht, die beim Rechnen entstehende Wärme für den Hausgebrauch wiederzuverwenden.

- AvalonQ: Echt leise. Echt anpassungsfähig. Ein echtes Zuhause. AvalonQ wurde für modernes Wohnen entwickelt und bietet einen geräuscharmen Betrieb, drei adaptive Leistungsmodi sowie eine intuitive Steuerung über die Avalon Family App – Bitcoin-Mining, das zu Ihrem Lebensstil passt.

Meet Canaan at Bitcoin Asia

Treffen Sie uns auf der Konferenz

Als Pionier in der Bitcoin-Mining-Hardware-Branche konzentriert sich Canaan weiterhin auf die Integration von Recheninfrastruktur mit vielfältigen Energieressourcen und Anwendungen. Das Unternehmen lädt die Teilnehmer der Bitcoin Asia, Medienvertreter und Branchenpartner ein, vom 27. bis 28. August den Stand 143 im Hong Kong Convention and Exhibition Centre zu besuchen. Das Team von Canaan wird vor Ort sein, um über Hardware-Leistung, Wärmerückgewinnungstechnologie und die zukünftige Entwicklung dezentraler Hashrate-Netzwerke zu sprechen.

Informationen zu Canaan Inc.

Canaan Inc.(NASDAQ: CAN) wurde 2013 gegründet und ist ein Technologieunternehmen, das sich auf das Design von ASIC-Hochleistungs-Computing-Chips, die Chip-Forschung und -Entwicklung, die Produktion von Rechenausrüstung sowie Software-Dienstleistungen konzentriert. Canaan verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Chipdesign und in der rationellen Produktion im ASIC-Bereich. 2013 lieferte das Gründungsteam von Canaan unter dem Markennamen Avalon die weltweit erste Charge von Mining-Geräten mit ASIC-Technologie an seine Kunden aus. 2019 schloss Canaan seinen Börsengang am Nasdaq Global Market ab. Um mehr über Canaan zu erfahren, besuchen Sie https://www.canaan.io/.

Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen werden im Rahmen der „Safe Harbor"-Bestimmungen des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 gemacht. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „wird", „erwartet", „geht davon aus", „zukünftig", „beabsichtigt", „plant", „glaubt", „schätzt" und ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Unter anderem enthalten die Geschäftsaussichten und Zitate der Unternehmensleitung in dieser Mitteilung sowie die strategischen und operativen Pläne von Canaan Inc. zukunftsgerichtete Aussagen. Canaan Inc. kann zudem schriftliche oder mündliche zukunftsgerichtete Aussagen in seinen regelmäßigen Berichten an die US-Börsenaufsichtsbehörde („SEC") auf den Formularen 20-F und 6-K, in seinem Jahresbericht an die Aktionäre, in Pressemitteilungen und anderen schriftlichen Unterlagen sowie in mündlichen Äußerungen seiner Führungskräfte, Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter gegenüber Dritten machen. Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, einschließlich Aussagen über die Einschätzungen und Erwartungen von Canaan Inc., wie beispielsweise Erwartungen hinsichtlich des Umsatzes oder des Einsatzes von Mining-Hash-Rate, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Eine Reihe von Faktoren könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgendes: die Ziele und Strategien des Unternehmens; die zukünftige Geschäftsentwicklung des Unternehmens, die Fähigkeit des Unternehmens, seine Ziele umzusetzen, sowie seine Finanzlage und Betriebsergebnisse; das erwartete Wachstum der Bitcoin-Branche und der Bitcoin-Kurs; die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Nachfrage nach und der Marktakzeptanz seiner Produkte, insbesondere seiner Bitcoin-Mining-Maschinen; die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Aufrechterhaltung und Stärkung seiner Beziehungen zu Produktionspartnern und Kunden; die Investitionspläne und -strategien des Unternehmens, Schwankungen in den vierteljährlichen Betriebsergebnissen des Unternehmens; der Wettbewerb in der Branche; sich ändernde makroökonomische und geopolitische Bedingungen, einschließlich sich wandelnder internationaler Handelspolitik und der Einführung erhöhter Zölle, Importbeschränkungen und handelspolitischer Vergeltungsmaßnahmen; sowie relevante staatliche Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf das Unternehmen und Kryptowährungen. Weitere Informationen zu diesen und anderen Risiken sind in den bei der SEC eingereichten Unterlagen des Unternehmens enthalten. Alle in dieser Pressemitteilung und in den Anhängen enthaltenen Informationen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung, und Canaan Inc. übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

Investorenkontakt

Canaan Inc.

Xi Zhang

E-Mail: IR@canaan-creative.com 

Christensen Advisory

Christian Arnell

E-Mail: canaan@christensencomms.com 

Ansprechpartner für Öffentlichkeitsarbeit

BlocksBridge Consulting

Jesse Colzani

E-Mail: canaan@blocksbridge.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.