TOKIO, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Casio Computer Co., Ltd. gibt bekannt, dass die digitale Klangquelle, die im Rahmen von Casios „Akiko's Piano" Digital Instrument Sound Project unter der Leitung seiner europäischen Tochtergesellschaft CASIO Europe GmbH entwickelt wurde, beim Martha Argerich Festival 2026, einem international renommierten Festival für klassische Musik, das vom 20. bis 30. Juni 2026 in Hamburg stattfand, ihre europäische Premiere feierte.
Bild 1: https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M109196/202608244577/_prw_PI1fl_bQngNK4Q.jpg
Bild 2: https://cdn.kyodonewsprwire.jp/prwfile/release/M109196/202608244577/_prw_PI2fl_GySwdn17.jpg
Akiko's Piano ist ein historisches Klavier aus dem Jahr 1926, das durch den Atombombenabwurf auf Hiroshima am 6. August 1945 beschädigt wurde. Seit seiner Restaurierung im Jahr 2005 wurde es von zahlreichen Musikern, darunter Martha Argerich, gespielt und vermittelt durch seinen Klang weiterhin eine Botschaft des Friedens.
Um diesen historischen Klang in die Zukunft zu tragen, treibt Casio das „Akiko's Piano" Digital Instrument Sound Project voran, bei dem der Klang jeder der 88 Tasten des Klaviers sorgfältig aufgenommen und als digitale Klangquelle rekonstruiert wird.
Während des Festivals präsentierte CASIO in der Laeiszhalle, dem Veranstaltungsort des Festivals, einen eigenen CASIO CELVIANO-Stand, an dem die Besucher den Klang von Akiko's Piano erleben konnten, der mithilfe des CASIO-Digitalpianos CELVIANO umgesetzt wurde. Viele Besucher zeigten große Wertschätzung für die Zielsetzung des Projekts und bekundeten großes Interesse am Klang von Akiko's Piano, der durch CELVIANO weitergegeben wird.
Am 27. Juni wurde die digitale Klangquelle „Akiko's Piano" als Teil der Musik zur Bühnenproduktion „Der Postbote von Nagasaki" vorgestellt, wobei die Pianistin Akane Sakai das Stück live auf einem CELVIANO vortrug.
Darauf folgte am 29. Juni die Weltpremiere von „Akiko's Piano – Klavierkonzert Nr. 4" des Komponisten Dai Fujikura, das im Rahmen eines Orchesterkonzerts aufgeführt wurde. Das Werk, das Sakai unter Verwendung der digitalen Klangquelle „Akiko's Piano" über CELVIANO aufführte, wurde von der Geschichte von „Akiko's Piano" inspiriert. Die Aufführung stieß beim Publikum auf begeisterte Resonanz und gipfelte in einer Standing Ovation.
Das „Akiko's Piano" Digital Instrument Sound Project stellt einen neuen Ansatz zur Bewahrung des kulturellen Erbes dar, bei dem digitale Technologie eingesetzt wird, um den Klang eines historischen Klaviers aufzunehmen und weiterzuführen und ihn als spielbare digitale Klangquelle an künftige Generationen weiterzugeben.
Casio wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, das kulturelle Erbe mithilfe von Musiktechnologie zu bewahren und gleichzeitig den Wunsch nach Frieden, den Akiko's Piano verkörpert, generations- und grenzüberschreitend mit der ganzen Welt zu teilen.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/casio-prasentiert-europaische-premiere-der-digitalen-klangquelle-akikos-piano-beim-martha-argerich-festival-2026-in-deutschland-302864760.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.