Stabiler und nachhaltiger Betrieb als Kernstück innovativer C-Suite-Schulungen im Zeitalter der KI
TAIPEH, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Corporate-Governance-Maßnahmen hat die Hon Hai Technology Group („Foxconn") (TWSE: 2317) Michael Chiang zum rotierenden Geschäftsführer ernannt. Er übernimmt damit eine Schlüsselrolle, die den Führungskräftepool für die nächste Generation stärkt und die globale Wettbewerbsfähigkeit des weltweit größten Elektronikherstellers und führenden Anbieters von Technologielösungen steigert.

Dieser Wechsel unterstreicht die Reife der Führungskräfteentwicklung und der institutionellen Innovationen bei Foxconn und trägt gleichzeitig dazu bei, einen stabilen weltweiten Betrieb und nachhaltiges Wachstum inmitten der Herausforderungen des KI-Zeitalters zu gewährleisten. Chiang, der auch weiterhin die Geschäfte des Konzerns im Bereich der intelligenten Unterhaltungselektronik leiten wird, übernimmt ab dem 1. April für ein Jahr die Nachfolge von Kathy Yang.
Foxconn-Vorstandsvorsitzender Young Liu erklärte: „Der Kern der Ausbildung für leitende Geschäftsführer liegt in der direkten Einbindung und der praktischen Problemlösung in den Bereichen Management und Betrieb. Durch eine auf kontinuierliche Fehlerbehebung ausgerichtete Denkweise und die Entwicklung von Methoden stärken wir die operativen Grundlagen des Konzerns und ermöglichen es gleichzeitig, die Talentförderung und den Aufbau von Systemen parallel voranzutreiben."
Bei einer Übergabezeremonie in dieser Woche erklärte Chiang: „Wir werden die Unternehmensführung weiter optimieren und fachlich versierte Teams aufbauen. Im kommenden Jahr möchte ich mich darauf konzentrieren, ein umfassendes und systematisches Know-how-Fundament zu schaffen, das sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Geschäftsbereiche orientiert. Durch Ressourcenoptimierung und präzises Risikomanagement wollen wir unsere weltweite Führungsposition in Sachen Wettbewerbsfähigkeit behaupten."
Die scheidende rotierende Geschäftsführerin Yang erklärte: „Da wir darauf geschult sind, das Unternehmen aus der Perspektive eines Unternehmers zu betrachten, bleibt die durch die Rotation gewonnene unschätzbare Erfahrung nicht nur persönlich, sondern wird in reproduzierbare Methoden umgesetzt und bildet letztlich ein Management-Konzept, das eine langfristige, stabile Entwicklung unterstützt."
Während ihrer Amtszeit konzentrierte sich Frau Yang auf die Optimierung der Arbeitsabläufe und die Weiterentwicklung der Unternehmensführung, wobei sie die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit sowie die effektive Umsetzung wichtiger Initiativen vorantrieb. Yang wurde in die Liste der „100 Most Powerful Women Asia 2025" des Magazins Fortune sowie 2026 in die Liste der „Top 10: Women in Manufacturing" von Manufacturing Digital aufgenommen.
Chiang kam 1999 zu Foxconn. Anfang der 2000er Jahre wurde er nach Kalifornien entsandt, um das PC-Geschäft der Gruppe zu leiten, und hat seitdem zunehmend mehr Verantwortung im Bereich der IKT-Aktivitäten sowie bei wichtigen Kundenbeziehungen übernommen. Chiang hat einen Master-Abschluss der Claremont Graduate University in den USA mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und strategisches Organisationsmanagement.
Informationen zu Foxconn finden Sie hier.

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Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.