HAMBURG, Deutschland, 25. September 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen der WindEnergy Hamburg 2026 hat das Windpark-Steuerungssystem von Envision Energy das Zertifikat nach IEC 62443-3-3 Sicherheitsstufe 2 (SL2) von TÜV SÜD erhalten, das wichtige Elemente des Windpark-Steuerungssystems abdeckt, darunter SCADA, PPC, SPS und industrielle Netzwerkgeräte. Das Zertifikat markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg von Envision Energy zur Cybersicherheit und erweitert die unabhängig validierten Sicherheitsfunktionen von den zentralen Steuerungskomponenten auf die Ebene des gesamten Windparksystems.

IEC 62443 ist eine weltweit anerkannte Normenreihe zur Cybersicherheit für industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme. IEC 62443-3-3 konzentriert sich auf Sicherheitsanforderungen auf Systemebene, einschließlich der Zusammenarbeit relevanter Komponenten, Netzwerke und Systemsicherheitsmechanismen innerhalb eines übergeordneten Steuerungssystems. Das Zertifikat stellt somit eine unabhängige Validierung der Cybersicherheitsfähigkeiten dar, die im gesamten Windpark-Steuerungssystem von Envision Energy integriert sind.
Envision Energy integriert Cybersicherheit bereits seit Langem in die Konzeption, Entwicklung, Produktion und Bereitstellung seiner Windenergietechnologien. Die nach IEC 62443 zertifizierten Fähigkeiten des Unternehmens erstrecken sich nun über mehrere Ebenen, darunter:
Zusammen spiegeln diese Zertifikate einen strukturierten Ansatz zur Cybersicherheit wider, der sichere Entwicklung, Kernkomponenten, Schutz auf Systemebene und die Bereitstellung von Dienstleistungen umfasst.
„Da Windenergie zu einem immer wichtigeren Bestandteil zukünftiger Energiesysteme wird, ist Cybersicherheit von grundlegender Bedeutung für den sicheren, zuverlässigen und widerstandsfähigen Betrieb von Windkraftanlagen. Die jüngste Zertifizierung spiegelt das anhaltende Engagement von Envision Energy wider, den sich weiterentwickelnden Anforderungen an Cybersicherheit und Compliance auf internationalen Märkten, einschließlich Europas, gerecht zu werden", sagte Yimin Lou, Senior Vice President und Chief Product Officer von Envision Energy. „Wir betrachten die Zertifizierung nicht als Endziel, sondern als Grundlage für kontinuierliche Verbesserung. Wir werden Cybersicherheit weiterhin über den gesamten Lebenszyklus unserer Technologien, Systeme und Dienstleistungen hinweg integrieren und so mehr Widerstandsfähigkeit und dauerhaftes Vertrauen für unsere Kunden schaffen."
„Die Energiewende beschleunigt die Digitalisierung kritischer Energieinfrastrukturen, wodurch Cybersicherheit zu einem immer wichtigeren Faktor für das Vertrauen in die Technologien wird, die diese antreiben. Die Zertifizierung von Envision Energy nach IEC 62443-3-3 SL2 stellt einen weiteren Schritt zur Gewährleistung der Cybersicherheit auf Systemebene dar und ergänzt die bereits in den zentralen Steuerungskomponenten etablierten Sicherheitsfunktionen. Eine unabhängige Überprüfung anhand international anerkannter Standards kann dazu beitragen, das Vertrauen in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Windenergieinfrastruktur zu stärken", sagte Frank L. Blaimberger, Vice President und Leiter des Bereichs Global Innovation bei , Digitized, Compliance Solutions und Connected Systems von TÜV SÜD.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.