Indigene Gemeinschaften reichen in Norwegen gemäß dem Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen den Statkraft ein - Initiative für transnationale Gerechtigkeit - ProDESC

18.08.2026
  • Die Beschwerde stellt Norwegens Menschenrechtsverpflichtungen auf die Probe, da Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien wegen seiner Aktivitäten in indigenen Gebieten unter die Lupe genommen wird.

MEXIKO-STADT, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Mapuche-Williche-Gemeinden aus dem Süden Chiles haben in Norwegen gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen Statkraft AS, Europas größten Erzeuger erneuerbarer Energien, eingereicht. Die Beschwerde wurde von der Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü eingereicht, mit Unterstützung von ProDESC und der Initiative for Transnational Justice (IJT).

Credit: Pablo E. Pivovano

Die „Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü" ist eine autonome Organisation der Mapuche-Williche, die mehr als 150 Gemeinden im Einzugsgebiet des Pilmaiquén und in den umliegenden Gebieten vertritt. Seit über einem Jahrzehnt verteidigt sie ihr Territorium, ihre Wasserressourcen, ihre heiligen Stätten und ihre kollektiven Rechte angesichts groß angelegter Wasserkraftprojekte.

In der Beschwerde wird die norwegische Verbraucherschutzbehörde aufgefordert, zu untersuchen, ob Statkraft im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Rucatayo und dem Wasserkraftprojekt Los Lagos seinen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte nachgekommen ist. Die Gemeinschaften äußern Bedenken hinsichtlich der freien, vorherigen und informierten Zustimmung, der kulturellen und spirituellen Rechte, der Sicherheit und Unversehrtheit von Frauen, Kindern und Menschenrechtsverteidigern sowie hinsichtlich des Risikos irreversibler Schäden im Zusammenhang mit der möglichen Überflutung kulturell bedeutsamer Gebiete.

Für die Mapuche Williche ist der Pilmaiquén-Fluss ein lebendiges und heiliges Gebiet, das mit dem Gedächtnis der Vorfahren, Heilpraktiken und dem zeremoniellen Leben verbunden ist und in dessen Mittelpunkt der Ngen Mapu Kintuantü steht.

„Diese Beschwerde ist nicht nur eine rechtliche Maßnahme, sondern ein Aufruf, das Leben, das Andenken und unser heiliges Gebiet zu schützen. Wir fordern Norwegen auf, unseren Worten Gehör zu schenken und zu handeln, bevor der Schaden irreversibel wird", sagte Machi Millaray Huichalaf, spirituelle Autorität der Mapuche und Vertreterin der Aylla Rewe.

Da Statkraft zu 100 Prozent im Besitz des norwegischen Staates ist, wirft der Fall zudem die Frage auf, inwieweit Norwegen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt und wie seine staatlichen Unternehmen im Ausland agieren. Die Beschwerdeführer bitten die Verbraucherbehörde, die Prüfung ihrer Beschwerde angesichts der Gefahr irreversibler Schäden vorrangig zu behandeln. Knut Hurum, der zuvor das Volk der Sami in dem wegweisenden Fosen-Fall vertreten hatte, ist der Rechtsberater der Beschwerdeführer in Norwegen.

Im nächsten Monat wollen Machi Millaray und weitere Vertreter der Mapuche Williche nach Norwegen reisen. Sie werden Gespräche mit norwegischen Behörden, indigenen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen anstreben und stehen für persönliche Interviews mit norwegischen und internationalen Medien zur Verfügung.

Die Beschwerde ist Teil einer umfassenderen länderübergreifenden Strategie, die auch Verfahren vor dem interamerikanischen Menschenrechtssystem und vor UN-Gremien umfasst.



Video – https://youtu.be/GvVIqb2SGBE

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3008804/Comunidades_Mapuche_en_Chile_2024.jpg

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.