LOUISVILLE, Kentucky, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- Die soeben veröffentlichte Liste „The World's Most Admired Whiskies 2026", herausgegeben von Drinks International, würdigt führende Brennereien aus aller Welt. Zum vierten Mal in Folge belegt Michter's, der in Louisville ansässige Hersteller von Bourbon, Rye und amerikanischem Whiskey, den ersten Platz in der Top-50-Liste.

Die Rangliste, die von einer Akademie aus unabhängigen internationalen Getränkeeinkäufern, Journalisten, Barkeepern und Whisky-Experten aus mehr als 25 Ländern erstellt wird, gilt als die höchste Auszeichnung in der weltweiten Whisky-Branche. Das jährlich vonveröffentlichte „Drinks International"-Rankinggilt weithin als die maßgebliche Liste der weltbesten Whiskys.
In einer für den internationalen Handel und die Geopolitik schwierigen Zeit hat sich das Team von Michter's auf die Faktoren konzentriert, die es selbst beeinflussen kann: die Qualität des Getränks und die Zeit, die für den Austausch mit Handel und Verbrauchern aufgewendet wird.
Matt Magliocco, Executive Vice President von Michter's, erklärte: „Unser gesamtes Team ist begeistert und dankbar, dass Michter's zum vierten Mal in Folge zum weltweit am meisten geschätzten Whiskey gewählt wurde. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht das Bestreben von, mit einen Whisky von höchster Qualität herzustellen. Dies erfordert im gesamten Produktionsprozess zahlreiche zusätzliche Schritte, die zwar kostspieliger sind, aber für das endgültige Aroma- und Geschmacksprofil entscheidend sind. Zu sehen, wie sehr die Leute Michter's genießen, bedeutet uns alles."
Andrea Wilson, Reifungsmeisterin und COO bei Michter's, sagte: „Auch wenn die chemischen und physikalischen Prozesse, die der Herstellung eines außergewöhnlichen Whiskys zugrunde liegen, überraschend komplex sein können, ist unser Ziel ganz einfach: um fantastische Produkte herzustellen, an denen die Menschen Freude haben. Diese Anerkennung durch die Expertenjury, die unter von Drinks International einberufen wurde, ist der bestmögliche Beweis dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir empfinden große Dankbarkeit und fühlen uns stets dazu inspiriert, uns weiter zu verbessern."
Shay Waterworth, Redakteur bei „Drinks International", erklärt: „Michter's legt die Messlatte jedes Jahr höher. Ich spreche Matt und dem Rest des Teams meine Anerkennung dafür aus, dass sie in einer Zeit, in der die gesamte Branche mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, erfolgreich und beständig Whisky von Weltklasse auf den Markt bringen.
„Als wir mit diesem Ranking begonnen haben, hätten wir nie erwartet, dass eine Marke eine so beeindruckende Siegesserie hinlegen würde, aber auf jeder Messe, die ich besuche, drängt sich eine Menschenmenge um den Stand von Michter's, was meiner Meinung nach perfekt verdeutlicht, welchen Respekt diese Marke bei Whisky-Experten weltweit genießt."
Dan McKee, Chefbrenner bei Michter's, erklärte: „Das Schönste an meinem Job ist es, ein Glas Michter's mit Menschen zu teilen, die es wirklich genießen. Whiskey verbindet uns auf eine Weise, wie es nur wenige Dinge auf der Welt vermögen. In den letzten Jahren hat es mich von Miami nach Melbourne und so ziemlich überall dazwischen geführt. Dass Michter's vier Jahre in Folge zum weltweit beliebtesten Whiskey gekürt wurde, übertrifft alles, was ich mir jemals hätte vorstellen können. Das ist eine Ehre, für die ich und alle meine Kollegen hier im Werk außerordentlich dankbar sind."
Neben der Hauptbrennerei im Stadtteil Shively von Louisville erstrecken sich die Aktivitäten von Michter's auf zwei weitere Standorte in Kentucky. In Springfield baut Michter's auf seinem 205 Acre großen Grundstück Getreide aus eigenem Anbau an, während sich in der Innenstadt von Louisville die zweite Brennerei von Michter's im historischen Fort Nelson Building befindet. Die Michter's Fort Nelson Distillery befindet sich in bester Lage an der West Main Street gegenüber von Louisville Slugger und im selben Häuserblock wie das Frazier Museum. Dort ist das legendäre Pot-Still-System von Michter's aus Pennsylvania zu sehen. Außerdem werden dort Führungen mit Whiskyverkostungen angeboten, und in der Bar im Fort Nelson gibt es klassische Cocktails, die von dem Spirituosen- und Cocktailhistoriker David Wondrich zusammengestellt wurden.
Michter's blickt auf ein reiches und langes Erbe traditioneller amerikanischer Whiskeys von kompromissloser Qualität zurück. Das hochgelobte Michter-Portfolio umfasst Bourbon, Rye, Sour Mash Whiskey und amerikanischen Whiskey, wobei jedes der in begrenzter Stückzahl hergestellten Produkte bis zu seiner höchsten Reife gereift ist.
Weitere Informationen zur Liste der „Most Admired Whiskies" von Drinks International sowie den vollständigen Bericht für das Jahr 2026 finden Sie unter: Drinks International.
Weitere Informationen zu Michter's finden Sie unter, michters.com und. Folgen Sie uns außerdem auf, Instagram,, Facebook und X .
Kontakt:
Matt Magliocco
+1 (502) 774-2300 Durchwahl 470
mmagliocco@michters.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.