So senken Sie im Alltag die Stromkosten im Haushalt - Sunshare bietet eine neue Lösung

18.08.2026

FRANKFURT, Deutschland, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Die weiterentwickelte eXtraSolid™-Technologie von Sunshare verlängert die Lebensdauer von Batterien im Vergleich zu Konkurrenzprodukten um 30 %. Das neueste Balkon-Solarspeichersystem Sunshare Glory verfügt über eine Aktives Balancing auf zwei Ebenen sowie eine Optimiertes Laden mit Niederspannung. Es reduziert interne Energieverluste und ermöglicht gleichzeitig eine schonende, stabile Ladung, um die Batterie zu schützen und ihre Lebensdauer zu verlängern, wodurch Haushalte erhebliche Stromeinsparungen erzielen können.

eXtraSolid™ technology

Optimiertes Laden mit Niederspannung verlängert die Lebensdauer der Batterie

Das Sunshare Glory-Batteriesystem nutzt die Optimiertes Laden mit Niederspannung, um einen stabilen Ladevorgang zu gewährleisten und eine Lebensdauer von mehr als 10.000 Ladezyklen zu erreichen. Die Gesamtlebensdauer kann 20 Jahre betragen und liegt damit deutlich über der üblichen Lebensdauer ähnlicher Produkte von 15 Jahren. Der langfristige Betrieb maximiert die Kapitalrendite, indem er einen vorzeitigen Batteriewechsel verhindert und die Wartungskosten senkt, wodurch die Stromkosten kontinuierlich gesenkt werden und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile und Sicherheit in Einklang gebracht werden.

Aktives Balancing auf zwei Ebenen für längere Lebensdauer und maximale Leistung

Ausgestattet mit fortschrittlicher Aktives Balancing auf zwei Ebenen ermöglicht das System einen autonomen Stromausgleich innerhalb einzelner Akkupacks und verteilt die Energie intelligent über mehrere Packs hinweg. Durch die Optimierung der Stromverteilung werden interne Speicherverluste reduziert, wodurch eine Energieausnutzungsrate von bis zu 95 % erreicht wird. Dieses aktive Balancing erhält den Batteriezustand, verlangsamt den Kapazitätsverlust und verlängert die Lebensdauer, wodurch die Nutzung von Ökostrom maximiert und die Netzabhängigkeit verringert wird.

Kleine Module, flexibles Kombinieren und Stapeln bis zu 16 kWh

Das Batterieerweiterungspaket ermöglicht eine flexible gemischte Anordnung und ist kompatibel mit den Kapazitäten von 1,5 kWh, 2 kWh und 4 kWh. Diese Pakete lassen sich kombinieren und auf bis zu 16 kWh erweitern, um den unterschiedlichen Energiebedarf von Haushalten zu decken. Dank Schutzklasse IP65 und zuverlässigem Betrieb bis zu -20 °C ermöglicht der modulare Aufbau den Anwendern, die Anlage schrittweise zu erweitern, um den finanziellen Druck zu Beginn zu verringern.

Vorteile des Sunshare Ray-Solarmoduls

Die leichten und kompakten „Sunshare Ray" 200-W-Photovoltaikmodule wiegen nur 7,15 kg (1.236 mm × 766 mm) und nehmen lediglich 44,9 % der Fläche herkömmlicher Solarmodule ein. Dank der bohrfreien, zerstörungsfreien Montage lassen sich die Platten ganz einfach selbst auf Balkonen, Terrassen, kleinen Dächern und Gartenböden anbringen, ohne dass ein professioneller Monteur hinzugezogen werden muss. Dank ihrer kompakten Bauweise lassen sie sich flexibel in unregelmäßigen und fragmentierten, bisher ungenutzten Flächen einsetzen, um ungenutztes Erzeugungspotenzial zu erschließen. In Kombination mit dem „Sunshare Glory Balcony Solar Storage System" bietet Sunshare eine leicht zugängliche, kostengünstige Lösung, die langfristige Stromeinsparungen maximiert.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bit.ly/3QhY0pU

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.