Sylvox präsentiert auf der IFA 2026 ganzjährige Outdoor-Unterhaltung in drei Erlebnisbereichen

26.08.2026

Der weltweit erste rahmenlose Outdoor-TV, ein sich derzeit in Entwicklung befindlicher Notfall-Fernseher sowie Displays für Wohnmobile und Badezimmer bilden die Highlights am Stand H21-116.

BERLIN, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Sylvox präsentiert auf der IFA 2026 vom 4. bis 8. September auf der Messe Berlin, Stand H21-116, seine speziell für den Einsatz im Freien entwickelten Displays in drei Erlebnisbereichen. Die Residential Zone stellt das Fernsehen auf Terrassen und unter Pergolen nach; die Commercial Outdoor Zone zeigt TV-Lösungen für Bars, Restaurants und Gastronomie-Terrassen. In der All-Weather Zone können Besucher erleben, wie sich Displays bei wechselnden Licht- und Wetterbedingungen behaupten.

Sylvox booth H21-116 at IFA 2026.

Im Mittelpunkt steht der Frameless Pro 2026, der weltweit erste rahmenlose Outdoor-TV. Sein auf den rahmenlosen Bildschirm fokussiertes Design fügt sich harmonisch in Terrassen und Gärten ein. Das 4K-Display mit 2.000 Nits Helligkeit und Anti-Glare-Technologie unterstützt die Sichtbarkeit auch in heller Umgebung. Die robuste Metallkonstruktion, der Schutz nach IP56 sowie ein Betriebstemperaturbereich von –30 °C bis 50 °C sind darauf ausgelegt, Regen, Staub und starken Temperaturschwankungen zu widerstehen.

Darüber hinaus präsentiert Sylvox einen Notfall-Fernseher, der sich derzeit in der Entwicklung befindet. Das Gerät soll im Falle eines Strom- oder Kommunikationsausfalls den Zugang zu wichtigen Informationen ermöglichen und grundlegende Notfallfunktionen bereitstellen. Dafür kombiniert das Gerät eine Handkurbel zur Stromerzeugung, einen wiederaufladbaren Akku, Rundfunkempfang und Zwei-Wege-Funk. Die finalen Spezifikationen werden auf der Messe vorgestellt.

Weitere Displays aus dem Sylvox-Portfolio umfassen TVs für Wohnmobile und Badezimmer und zeigen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in mobilen sowie feuchtigkeitsbelasteten Umgebungen. Auf dem Messestand können Besucher verschiedene Outdoor-Szenarien durchlaufen und Displays mit unterschiedlichen Helligkeitsstufen direkt miteinander vergleichen.

Das Drei-Zonen-Konzept verdeutlicht, wie stark sich die Bedingungen im Außenbereich je nach Jahreszeit und Einsatzort unterscheiden. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) verzeichnete Deutschland im Jahr 2025 durchschnittlich 43 Sommertage mit Temperaturen von mindestens 25 °C und 83 Frosttage mit Temperaturen unter 0 °C. Die Messwerte reichten von 39,3 °C in Andernach am 2. Juli bis –21,1 °C auf der Zugspitze am 11. Januar. Helles Sonnenlicht stellt hohe Anforderungen an die Sichtbarkeit von Bildschirmen, während Regen, Staub und diese Temperaturschwankungen einen Schutz erfordern, auf den Fernsehgeräte für den Innenbereich nicht ausgelegt sind. 

„Wir entwickeln unsere Produkte für das ganze Jahr – nicht nur für die schönen Tage", sagt Tracy Lee, Senior Vice President bei Sylvox. „Ein Bildschirm, der im Showroom gut aussieht, muss auch bei starkem Sonnenlicht gut sichtbar bleiben und nach einem Winter im Freien zuverlässig funktionieren."

Über Sylvox

Sylvox wurde 2009 gegründet und entwickelt wetterfeste Outdoor-TVs, die Außenbereiche in Orte für Unterhaltung und gemeinsame Zeit verwandeln. Die Marke ist über führende Händler in mehr als 100 Ländern erhältlich und steht für Zugänglichkeit, Wohlbefinden, Innovation und Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen: https://sylvoxtv.de/

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.