Von ZPMC errichtete Infrastruktur unterstützt Chinas erstes Offshore-Windkraftprojekt, bei dem 18-MW-Turbinen in großem Maßstab zum Einsatz kommen

11.10.2026

SHANGHAI, 11. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das 2-GW-Offshore-Windkraftprojekt „Fanshi" der China General Nuclear Power Group (CGN) vor der Küste von Yangjiang in der Provinz Guangdong hat den Vollbetrieb aufgenommen und ist damit Chinas erstes Projekt, bei dem 18-MW-Offshore-Windkraftanlagen in großem Maßstab zum Einsatz kommen. ZPMC errichtete für das Projekt zwei Offshore-Umspannwerke und eine Blindleistungskompensationsanlage, darunter Chinas erste 500-kV-Zwischen-Blindleistungskompensations sstation für einen Offshore-Windpark.

Der Windpark Fanshi besteht aus zwei 1-GW-Anlagen, deren am weitesten entfernte Windkraftanlagen 81 Kilometer vor der Küste in Gewässern mit einer Tiefe von bis zu 53 Metern stehen. Das Projekt umfasst 131 Windkraftanlagen, darunter 33 mit einer Nennleistung von 18 MW – die bislang größten Offshore-Windkraftanlagen, die in China in großem Maßstab zum Einsatz kommen.

Die 500-kV-Zwischenstation zur Blindleistungskompensation von ZPMC spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer stabilen Fernübertragung von Strom vom Offshore-Windpark in das Onshore-Netz. Die Station trägt dazu bei, die technischen Herausforderungen bei der Übertragung großer Mengen von Offshore-Windenergie über große Entfernungen zu bewältigen, indem sie Spannungsverluste reduziert und die Netzstabilität gewährleistet.

Bei voller Auslastung wird das Projekt voraussichtlich jährlich mehr als 6,6 Milliarden kWh sauberen Strom ins Netz einspeisen, was einer Einsparung von etwa 1,92 Millionen Tonnen Standardkohle und einer Vermeidung von rund 5,1 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen entspricht.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.