WALOVI stellt zwei neue Produkte vor und läutet damit eine neue Ära natürlicher Pflanzengetränke ein

12.08.2026

GUANGZHOU, China, 12. August 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen der in Guangzhou am 10. August stellte Walovi das natürliche Energie-Elektrolytgetränk LEGEND-KING und den natürlichen Beeren-Mischsaft LEMULI vor, zusammen mit neuen Flaschendesigns für sein klassisches Produktsortiment.

Als weltweit meistverkaufte Marke für pflanzliche Getränke seit sechs Jahren in Folge treibt Walovi den Aufbau eines umfassenden Ökosystems für Getränke der neuen Generation voran. Dieser proaktive Schritt ist eine Reaktion auf die weltweite Nachfrage nach gesunden Konsumgütern und markiert die kontinuierliche Beschleunigung der globalen Expansion der Marke.

LEGEND-KING ist das erste A+++ Clean-Label-Elektrolytgetränk. Es liefert anhaltende natürliche Energie aus Ginseng- und Kaffeebohnenextrakten – ganz ohne Taurin und synthetisches Koffein. Zuckerarm, erfrischend und feuchtigkeitsspendend – ideal für Arbeit, Studium, Gaming, Sport und den Alltag. Der junge Schauspieler Li Yunrui, der als globaler Markenbotschafter für dieses Produkt fungiert, erzählte bei der Vorstellung, dass dieses Getränk ihn bei vielen Anlässen in seinem Alltag begleitet habe. Zudem erhielten die Motocross-Meister im Teenageralter den Titel „King Hero Rider", wodurch LEGEND-KING zu einem Symbol für Mut wurde, das junge Träumer dazu inspiriert, „sich der Herausforderung zu stellen und ein Held zu sein", wann immer sie vor einer Herausforderung stehen.

LEMULI, das auf die Augengesundheit von Kindern ausgerichtet ist, kombiniert anthocyanreiche Heidelbeeren und Himbeeren – ganz ohne Aromen, Farbstoffe und Konservierungsstoffe – und ist damit eine „Clean-Label"-Wahl für gesundheitsbewusste Eltern.

Darüber hinaus feiert das neue Flaschendesign für Walovi, das von den geschwungenen Formen der Bambusknöchel und traditionellen chinesischen Pavillons inspiriert ist, mit östlicher Eleganz sein weltweites Debüt. Das Design verkörpert die Vitalität der Pflanzen und einen heroischen Geist, während Zhang Linghe, globaler Markenbotschafter von Walovi, dessen „nach oben gerichtete Lebenskraft" lobte und es als eine Neudefinition des gesunden Lebens bezeichnete.

Laut Daten von Ipsos stieg der Marktanteil pflanzlicher Getränke im Jahr 2025 von 45 % auf 70 %, wobei 96 % der Verbraucher Wert auf Natürlichkeit und funktionelle Vorteile legten. Ye Jizeng, Vizepräsident der Guangzhou WALOVI Great Health Industry Co., Ltd., hob drei grundlegende Veränderungen hervor: Die Verbraucher lesen mittlerweile selbst die Etiketten, verlangen präzise Lösungen und erwarten einen Mehrwert, der über die bloße Angabe „ohne Zusatzstoffe" hinausgeht.

In diesem Jahr hat Walovi seine weltweite Marktexpansion vorangetrieben. Das Unternehmen hat den weltberühmten Fußballer Erling Haaland und den aufstrebenden jungen Schauspieler Zhang Linghe zu Markenbotschaftern für Walovi ernannt. Die Marke treibt die Entwicklung in wichtigen südostasiatischen Märkten voran und baut die lokalen Vertriebskanäle aus, wodurch sie die jugendliche Anziehungskraft und den globalen Einfluss von Walovi kontinuierlich stärkt. Das Ziel ist es, natürliche Pflanzengetränke zu einem festen Bestandteil des Lebensstils der neuen Generation zu machen und eine neue Ära des gesunden Lebens in allen Lebensbereichen einzuläuten.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.