BEIJING, 14. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Nachdem der „Country Walk" – Spaziergänge auf dem Land – bereits früher in diesem Jahr im Ausland zum Trendthema geworden war, erfreut er sich nun auch bei China-Reisenden zunehmender Beliebtheit.

Im Kreis Changsha in der zentralchinesischen Provinz Hunan reitet ein kleines Dorf namens Xiangfeng auf der Welle des „Landspaziergangs" und nutzt die „Hofwirtschaft", um den ländlichen Tourismus anzukurbeln.
Unter den ausländischen Besuchern haben sieben junge Menschen aus sechs Ländern, darunter den Vereinigten Staaten, Deutschland und Malaysia, während der Dreharbeiten zur beliebten Reality-TV-Show „From Far Lands to China's Farmlands" im Dorf gelebt.
Als „neue Landwirte" arbeiteten diese tatkräftigen jungen Ausländer Seite an Seite mit den Einheimischen, um den auf Hofleben ausgerichteten ländlichen Kulturtourismus im Dorf Xiangfeng hautnah zu erleben.
Sie verwandelten nicht nur leerstehende ländliche Häuser in Räume im beliebten internationalen Stil, sondern probierten auch Kräuter-Hotpot, nahmen an Aktivitäten zum immateriellen Kulturerbe (ICH) teil und genossen dabei ofengebackenes Brot und Kaffeespezialitäten.
Was sie am meisten beeindruckte, war nicht nur das köstliche chinesische Essen, sondern auch das bezaubernde ländliche Leben im Dorf Xiangfeng, wo Agritainment floriert und sich chinesische und ausländische Kulturen harmonisch vermischen.
Nachdem die zweite Staffel von „From Far Lands to China's Farmlands" online 420 Millionen Aufrufe verzeichnen konnte, rückte die TV-Reality-Show, die in China für Furore sorgte, den chinesischen Landtourismus erneut ins Rampenlicht.
Als die jungen Menschen aus Malaysia und Georgien beschlossen, sich dort dauerhaft niederzulassen, nutzte der Landkreis Changsha diese kleinen Höfe, um nicht nur neue Konsumszenarien auf dem Land zu schaffen, sondern auch Plattformen, um der Welt die ländlichen Kurzurlaube nach chinesischer Art zu präsentieren.
Original-Link: https://en.imsilkroad.com/p/352515.html
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.